Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich nicht ganz einfach, danach jetzt zu reden. Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch! Herr Kollege, ich kann voller Berechtigung sagen, dass wir sehr gut zusammengearbeitet haben. Was ich an Ihnen immer sehr geschätzt habe, waren Ihre hohe Fachkenntnis und die Tatsache, dass wir es auch immer wieder geschafft haben, Lösungen für die Punkte zu bringen, und nicht, wie Frau Höller zu sagen pflegt, die Probleme nur bestaunt haben. Vielen Dank auch von dieser Seite.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Die wichtigsten Punkte hat der Kollege auch schon angesprochen.
Worum geht es bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf? Wir müssen einerseits die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beachten. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich aus meiner Sicht in der Sache nichts ändert. Es sollen weiterhin, wie das schon seit Jahren in bewährter Praxis erfolgt, Auswahlverfahren, Assessment-Center und verschiedene andere Dinge ermöglicht werden.
Ich will an dieser Stelle für unsere Fraktion allerdings schon reklamieren: Wir halten es neben dem Vorgehen nach Beamtenrecht, also nur oder im Wesentlichen nach Aktenlage und Beurteilung zu entscheiden, für richtig, dass es diese Instrumente gibt und dass diese auch angewandt werden können.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Der Kollege hat es eben richtig ausgeführt. Das ist in der Laufbahnverordnung verankert. Aber das allein reicht nicht. Darauf hat das Bundesverwaltungsgericht hingewiesen. Deswegen gibt es jetzt die gesetzliche Vorlage, um das möglich zu machen, und dafür haben wir heute diesen Gesetzentwurf eingebracht.
Das Zweite, das ich ansprechen möchte, ist das Thema „Verfahren“. Wir haben das das letzte Mal als Änderungsantrag eingebracht, aber wieder zurückgezogen. Jetzt wurde ein sauberer Gesetzentwurf vorgelegt. Deswegen lade ich alle Kolleginnen und Kollegen ein, sich inhaltlich und sachlich darauf zu beziehen und an der Sache zu arbeiten, weil sich das lohnt.
Bei dem weiteren Punkt, den der Kollege auch schon angesprochen hat, geht es um das Thema „Übergangsfristen“. Um es einmal deutlich zu machen: Wer im Mai praktisch eine höhere Funktion übernommen hat, muss nach jetziger Rechtslage die volle Wartezeit in Kauf nehmen. Wer im Juni genommen wird, hat deutlich weniger Wartezeit. Das anzugleichen, ist nur vernünftig, und der Vorschlag, der hier gemacht wird, trägt dem genau so Rechnung.
Eigentlich haben alle Fraktionen immer gesagt, wie ich das bisher wahrgenommen habe: Der öffentliche Dienst muss attraktiver werden. Leistung muss sich in dem Zusammenhang lohnen. Es muss möglich sein, Quereinstiege zu ermöglichen und auch aufzusteigen.
Das alles findet sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem relativ schlanken und klaren Gesetzentwurf wieder. Deswegen bitte ich darum, ihm heute in erster Lesung zuzustimmen, um ihn zügig beraten zu können, denn die Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst sollten zügig auf sicherer Basis eingestellt, befördert und weiter gefördert werden können. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
