Mehrdad Mostofizadeh: „Das ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention absolut nicht vereinbar“

Antrag der GRÜNEN im Landtag zur Selbstbestimmung bei der Intensivpflege

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Frau Kollegin Schneider in allen Punkten – bis auf den letzten Schlenker – nur zustimmen. Ich möchte das auch noch einmal sehr deutlich machen. Wir reden über Menschen, die – das ist die Ausgangslage – seit Jahren zu Hause leben, ein normales, übliches Leben führen und zur Arbeit gehen. Zum Teil gehen sie hochrangiger Beschäftigung nach – bis hin dazu, dass sie Hochschulprofessoren sind. Selbst wenn sie ganz einfache Arbeiterinnen und Arbeiter sind, spielt das keine Rolle. Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen darf nicht von der Kassenlage einer jeweiligen Krankenkasse abhängen.
Das war die Ausgangslage, mit der der Gesetzentwurf des Bundes ins Rennen gegangen ist. Das ist meine erste Bemerkung. Das schreiben wir auch ganz dezidiert in den Antrag hinein. Die Ausgangslage hat sich massiv verändert. Das ist auch völlig korrekt von den Kolleginnen und Kollegen dargestellt worden. Deswegen haben wir auch diesen Entschließungsantrag formuliert.
Sowohl der Kollege Preuß als auch die Kollegin Schneider – Herr Preuß mit einer anderen Interpretation – haben die entscheidenden Sätze zitiert. Es geht an dieser Stelle nämlich darum, dass ausgerechnet der Betroffene die Sicherstellung markieren soll, nicht etwa die Krankenkasse oder der Staat als Erbringer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch wirklich nicht unser Ernst sein, dass wir der Auffassung sind, dass diejenigen, die auf diese Leistung angewiesen sind, selbst nachweisen sollen, dass das zu Hause funktioniert. Das ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention absolut nicht vereinbar. Das werden wir auch sehr klar hier wieder sagen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Inhaltlich – das muss man sagen; herzlichen Dank auch an die Landesbehindertenbeauftragte – gab es klare Worte in dieser Auseinandersetzung. Es ist sehr klar formuliert worden, dass der erste Gesetzentwurf nicht nur nicht akzeptabel war, sondern wirklich ein harter Einschnitt in unsere Menschenrechtspolitik darstellt.
Ich komme zum Antrag. Ja, Frau Kollegin, man kann der Auffassung sein, dass wir das im Bundesrat im Zweifel nicht mehr hinkriegen. Aber hier ein Signal auszusenden, das deutlich macht, dass Nordrhein-Westfalen nach wie vor der Auffassung ist, dass dieser Teil zu ändern ist, halten wir für richtig. Insofern erhalten wir auch unseren Entschließungsantrag aufrecht.
Trotzdem will ich ein positives Signal hinter diese Debatte stellen. Es hat sich gelohnt, zu kämpfen. Es hat sich gelohnt, an dieser Stelle sehr deutlich zu machen, dass wir mit einer solchen Politik nicht einverstanden sind. Wir werden dann an geeigneter Stelle gerne auch, wenn die anderen das mit beobachtet haben, hier erneut eine Initiative ergreifen. Wir werden sicherlich nicht Jahre darauf waren, sondern sehr schnell reagieren.
Das ist ja auch wichtig, Herr Gesundheitsminister. Es kann doch nicht sein, dass man das berechtigte Ansinnen der Qualitätskontrolle in der Frage der Intensivbehandlung zum Anlass nimmt, die Beweislast umzukehren und den Menschen die Kosten vor die Füße zu kippen.
Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Gesetzentwurf sich geändert hat. Ja, wir haben es in unserem Entschließungsantrag genauso formuliert. Deswegen ist meine Bitte: Stimmen Sie diesem zu!
Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN)

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