Mehrdad Mostofizadeh: „Das ist ein guter Kompromiss“

Gesetzentwurf der Landesregierung zur NRW.Bank

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt ist eben schon erläutert worden. Es geht um mehr Transparenz bei der NRW.BANK. Mit diesem Gesetzgebungsverfahren wird das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs konsequent umgesetzt, die entsprechenden Artikel werden eingefügt.
Zwei weitere Fragen haben sich im Gesetzgebungsverfahren ergeben: Erstens geht es um die Kostenpflicht für die staatliche Aufsicht; der Kollege Sieveke hat es eben angesprochen. Ich weiß nicht, was daran rechtlich zu klären ist. Fast alle anderen Bundesländer handhaben das genauso. Man muss sich schlichtweg politisch entscheiden, ob man es will oder nicht. Wir haben uns dafür entschieden, dass die staatliche Aufsicht der NRW.BANK – nicht die wohnungsfachliche Aufsicht – zu vergüten ist, so ähnlich wie in anderen Verfahren auch. Wenn ich mein Auto zum TÜV bringe, muss ich auch Gebühren zahlen. In verschiedenen anderen Fällen ist es nicht anders. Insofern ist die politische Entscheidung ganz einfach zu treffen: Entweder man ist dafür, oder man ist dagegen. Die Koalitionsfraktionen haben sich dafür entschieden und haben das im Haushaltsausschuss beantragt und durchgesetzt.
Zweitens geht es um die Transparenz. Zum einen stellt sich die Frage der generellen Risikoaufsicht gegenüber der NRW.BANK, zum anderen: An wen berichtet der Landesrechnungshof, wenn es sich um vertrauliche Dinge in Prüfungsprozessen handelt? Wir halten es für sachgerecht, einen parlamentarischen Beirat zu gründen, der diese Fragen erörtern kann. Er ist mit zwölf Mitgliedern etwas kleiner zu fassen als der Haushalts‑ und Finanzausschuss, um die Vertraulichkeit weiter zu begrenzen. Denn wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass die NRW.BANK weiterhin in einem geordneten Umfeld arbeiten kann, ohne dass sie Angst haben muss, dass Geschäftsprozesse nach außen dringen.
Insofern schlagen Ihnen die Koalitionsfraktionen den Änderungsantrag vor. Wir denken, das ist ein guter Kompromiss, ein guter Weg, um die Prüfungsrechte gegenüber der NRW.BANK zu erweitern und das Interesse des Landtags ausreichend auszustatten. Da sind wir ganz konsistent im Hinblick auf die 14. Wahlperiode.
Ich bitte um Zustimmung sowohl zur Beschlussempfehlung als auch zum Änderungsantrag.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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