Mehrdad Mostfizadeh: „Einfach nur auf Verkleinerung zu setzen und den Mitgliedern die Rechte wegzunehmen, wäre nicht der Weg, den wir Grüne vorschlagen.“

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung der NRW-Verfassung und wahlrechtlicher Vorschriften

Mehrdad Mostofizadeh

###NEWS_VIDEO_1###
Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns selbstverständlich auch noch intensiver mit dem Verfassungsgerichtsurteil auseinandersetzen – deutlich stärker, als es in dem Antrag der AfD geschieht.
Ich möchte über das hinaus, was die Kollegen von CDU und SPD soeben vorgetragen haben, zumindest noch drei Gedanken einbringen; denn die Maßlosigkeit, mit der argumentiert wird, kann so nicht im Raum stehen bleiben.
Die Handlungsfähigkeit der Räte wird politikwissenschaftlich und juristisch höchst unterschiedlich beurteilt. Das Verfassungsgericht hat 1999 und 2008 –wesentlich in 2008 –ein Konzept vorgelegt, das davon ausgeht, dass Räte dann handlungsunfähig sind, wenn faktisch keine Beschlüsse mehrgefasst werden können.
Was das Verfassungsgericht da juristisch verkennt, ist meiner Meinung nach etwas anderes: Die deutsche Verfassungskonstruktion und auch die Verwaltungsgesetze sind so ausgelegt, dass Verwaltung immer handeln kann. Es gibt keine Handlungsunfähigkeit. Wenn der Rat nicht entscheidet, entscheidet der Oberbürgermeister. Wenn der Oberbürgermeister nicht entscheidet, dann entscheidet die Bezirksregierung usw. Den Rest können Sie sich denken.
Arbeitsminister Laumann hat einen wichtigen Satz zitiert: Jedes Land der Welt hat eine Regierung, aber nicht jedes Land hat ein demokratisch gewähltes Parlament. –Die Funktionsfähigkeit der Parlamente zeichnet sich dadurch aus –das ist aus meiner Sicht in den Räten immer mal wieder zu prüfen –, dass diese die Verwaltung kontrollieren und rechtzeitig Beschlüsse fassen können.
Wir haben den Gesetzentwurf damals vorgelegt, weil wir beobachten konnten –Herr Prof. Bogumil und andere haben das in dem Verfahren sehr deutlich gemacht –, dass das nicht immer gegeben ist und häufig ein Katz-und-Maus-Spiel stattfindet.
Ich möchte auf einen ganz wichtigen Aspekt hinweisen, den das Verfassungsgericht in der Begründung ausdrücklich aufgeführt hat und der gar nicht zu dem passt, was Mehr Demokratie und andere vortragen. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt, es sei zulässig, ein Mehrheitswahlrecht für die Wahl der Räte einzuführen. Das würde dazu führen, dass vermutlich zwei oder maximal drei Parteien in den Räten und Gemeindevertretungen des Landes vertreten wären. Was das mit mehr und breiterer Demokratie zu tun hat, erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht so ganz.Das ist aber ausdrücklich so gesagt worden.
Die Landesregierung ist aufgerufen, dieses Urteil auszuwerten. Wir bitten darum, dass wir uns zu Beginn des neuen Jahres sachlich und in aller Ruhe damit befassen. Die Gemeindevertretungen handlungsfähig zu machen, muss im Interesse aller sein. Einfach nur auf Verkleinerung zu setzen und den Mitgliedern die Rechte wegzunehmen, wäre nicht der Weg, den wir Grüne vorschlagen.
–Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Mehr zum Thema

Recht & Justiz