Matthi Bolte: „Wir sorgen mit der Open.NRW-Strategie dafür, dass es in Zukunft noch mehr maschinenlesbare Daten geben wird“

Gesetzentwurf der Piraten zu Open-Data

###NEWS_VIDEO_1###
Matthi Bolte (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich tue heute zwei ungewöhnliche Dinge: Ich beschäftige mich nämlich erstens ausschließlich mit dem Gesetzentwurf und zweitens versuche ich mich kurzzufassen.
Lieber Kollege Herrmann, in Ihrem Antrag stellen Sie unter dem ersten Punkt die Frage nach natürlichen versus juristischen Personen als Antragsberechtigte im IFG. Mir ist ehrlich gesagt die Praxisrelevanz nicht wirklich klar geworden, weil es letzten Endes beispielsweise dem Vorsitzenden eines Vereins zuzumuten ist, in seiner Eigenschaft als natürliche Person einen IFG-Antrag zu stellen. Warum es einen Mehrwert bringt, dass er in Form des Vereins einen solchen IFG-Antrag stellt, hat sich mir nicht erschlossen.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Weil man den Bedarf einklagen kann! Das ist der Mehrwert!)
Lieber Kollege Herrmann, dass Sie behaupten, Sie dürften als Abgeordneter keine IFG-Anfragen stellen, stimmt nicht. Sie dürfen als Frank Herrmann – der Sie neben ihrer Existenz als Abgeordneter auch noch sind – natürlich jede IFG-Anfrage stellen, die Sie stellen möchten.
Zu dem zweiten Punkt, den Daten, die in maschinenlesbarer Form vorliegen. Sofern Daten vorliegen – Sie beziehen sich ja ausschließlich auf vorliegende Daten –,
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Wie das IFG, ja!)
ist der Antragsteller bzw. die Antragstellerin frei darin, zu wählen, in welcher Form er/sie die Daten abfragen möchte. Kollege van den Berg hat ausführlich dargestellt, wie der Rechtsrahmen in Nordrhein-Westfalen durch das auch bundesweit vorbildliche E-Government-Gesetz gestaltet ist. Ergänzend dazu sorgen wir mit der Open.NRW-Strategie dafür, dass es in Zukunft noch mehr maschinenlesbare Daten geben wird.
In Bezug auf den dritten Punkt habe ich mich gewundert, warum das aus Ihrer Sicht ein Thema ist. Ich habe diese Regelung immer so verstanden, dass es eigentlich eher einen Schutz für die Betroffenen darstellen soll, im Zweifelsfall zu klagen. Warum man diese Schutzfunktion abbauen soll – so habe ich das verstanden –, kann man in der Ausschussdebatte noch klären.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Nein, das ist eine Auswahlmöglichkeit!)
Das hat sich mir nicht erschlossen. Sie haben im Ausschuss die Chance, uns Ihre Punkte noch einmal darzulegen.
Ich muss sagen, dass ich mich über das Verfahren gewundert habe. Herr Kollege Herrmann, Sie haben im Innenausschuss bisher immer darauf bestanden, dass wir zu jedem Thema, das Sie eingebracht haben, mindestens eine Anhörung durchführen. Sie haben uns völlig unabhängig davon, ob es inhaltlich geboten oder gar im Sinne der Betroffenen war, mit Verfahrensfragen zum Teil wirklich malträtiert. Warum Sie kurz vor Toresschluss noch mit einem Gesetzentwurf um die Ecke kommen, von dem Sie wissen, dass er kein ordentlich parlamentarisches Verfahren mehr bekommen kann, wird Ihr Geheimnis bleiben.
Ab damit in den Ausschuss, und dort diskutieren wir weiter. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)