Matthi Bolte: „Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit, kurz Open Government. Das ist unser Ziel.“

Antrag Piraten NRW braucht Transparenzgesetz

Matthi Bolte (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Golland, das, was Sie uns hier gerade geboten haben, war ja noch weniger progressiv als das, was wir beim letzten Anlauf vom Kollegen Sieveke gehört haben, als wir uns schon einmal über Open Government und Open Data unterhalten haben. Es würde mich natürlich erst einmal freuen, wenn Sie Ihre Haltung ein bisschen progressiver gestalten würden und sich mit uns gemeinsam auf den Weg zu mehr Transparenz und mehr Offenheit im Regierungs- und politischen Handeln hier in Nordrhein-Westfalen machen würden.
(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)
Wir beraten heute, meine Damen und Herren, über einen Antrag der Piratenfraktion. Sie fordern ein Transparenzgesetz. Das ist sicherlich interessant vor dem Hintergrund, dass Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Paul, kürzlich im WDR-Fernsehen für sich bzw. für die Piratenfraktion in Anspruch genommen hat – Zitat –: die Definitionsmacht über das, was Transparenz ist. – Es ist sicherlich ganz interessant, dass wir jetzt einen Antrag auf dem Tisch liegen haben, bei dem ich gedacht habe: Jetzt definieren sie mal los. – Die Definition lautet: „wie in Hamburg“.
„Wie in Hamburg“ ist nicht unbedingt eine Definition, wenngleich das Hamburgische Transparenzgesetz ein gutes Transparenzgesetz ist. Deswegen hat das nicht nur die Hamburger Piratenpartei, sondern
(Zuruf von den PIRATEN: Lesen hilft! Da steht „mindestens“!)
haben das auch die Hamburger Grünen intensiv unterstützt. Wir haben uns bei der Initiative intensiv beteiligt. Die Sozialdemokraten in der Hamburgischen Bürgerschaft haben das dann im Prozess auch gemacht, sodass es, glaube ich, keine großen Differenzen gibt, dass das Hamburgische Transparenzgesetz ein gutes Transparenzgesetz ist.
Aber einfach zu sagen, wir nehmen jetzt die Regelungen aus Hamburg und übertragen sie 1:1 nach Nordrhein-Westfalen, das ist für mich ein bisschen kurz gesprungen, weil wir einfach die Bedingungen in einem Stadtstaat wie Hamburg nicht mit den Bedingungen in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, 396 Kommunen, fünf Bezirksregierungen, den Landschaftsverbänden und noch vielen weiteren Mittelbehörden und Mittelebenen vergleichen können. Wer das versucht, der verfolgt doch einen etwas unterkomplexen Ansatz. Ich finde, das ist auch ein bisschen zu kurz gesprungen für eine intensive Beschäftigung damit, wie wir Transparenz schaffen können.
(Beifall von den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, das Informationsfreiheitsgesetz NRW trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Das ist hier vielfach zitiert worden. Es war damals ein gigantischer Fortschritt in Sachen Informationsfreiheit. Das haben die regierungstragenden Fraktionen anerkannt.
Wir haben aber genauso anerkannt, dass es den Bedarf gibt, das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln. Im Koalitionsvertrag haben wir aus genau diesem Grund geschrieben: „Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz … hin zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln.“
Das, was im Hamburger Transparenzgesetz im Mittelpunkt steht, nämlich der Open-Data-Gedanke, kommt genau in dem vor, was wir Ihnen vor acht Wochen in unserem Antrag „Modernes Regieren im digitalen Zeitalter“ vorgelegt haben.
Dass aus der Entwicklung einer solchen Open-Government-Strategie, die wir im Moment in den Ausschüssen beraten, natürlich auch gesetzliche Änderungen folgen werden, ist doch völlig klar. Es geht mir deshalb heute auch mehr um das Verfahren, über das wir hier sprechen.
Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass die Piratenfraktion, die ja sonst eigentlich vor keiner Nickeligkeit in Verfahrensfragen fies ist, uns hier einmal eben anderthalb Stunden vor der Debatte noch einen Entschließungsantrag präsentiert, mit dem sie den Fokus ihres eigentlichen Antrags deutlich erweitert. Es ist ganz interessant, dass Ihnen das auch passiert. Das wird sich sicherlich in Zukunft auch in den Verfahrensdebatten, die Sie gerne einmal vom Zaun brechen, auswirken.
Es geht mir also um das Verfahren, mit dem wir zu einem Transparenzgesetz kommen. Da gehen wir, finde ich, als regierungstragende Fraktion einfach den besseren Weg bzw. schlagen den besseren Weg vor.
Wir haben gemeinsam ein Ziel definiert: Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit, kurz Open Government. Das ist unser Ziel. Wir haben auch einen Weg definiert und gesagt: Wir entwickeln eine Strategie, und zwar in einem partizipativen Verfahren. Schauen Sie sich den Antrag, den wir letztes Mal vorgelegt haben, noch einmal an. Dann wird das gesetzlich festgeschrieben. Das ist ein solides Verfahren, genauso wie man eigentlich parlamentarische Arbeit machen sollte.
(Beifall von den GRÜNEN)
In diesem Sinne finde ich: Wir sollten dieses Vorhaben, das uns in der Sache eint, gemeinsam solide abarbeiten.
Ich finde, dass Sie mit Ihrem Entschließungsantrag – genauso wie letzten Endes auch mit Ihrem eigentlichen Antrag – mit dem Kopf durch die Wand gehen. Sie versuchen, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Damit versuchen Sie eben gerade nicht ein solides, vernünftiges Verfahren zu finden. Das wird, ehrlich gesagt, dem Thema Transparenz schlicht und ergreifend nicht gerecht.
Wir haben beim letzten Mal festgestellt, dass wir mehr Transparenz in den politischen Prozessen und in den Verwaltungsprozessen brauchen. Als regierungstragende Fraktionen wollen wir mehr Transparenz, und wir werden die entsprechenden gesetzlichen Änderungen in einem vernünftigen Verfahren herbeiführen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)