Matthi Bolte-Richter: „Die größte Gefahr für den Datenschutz ist in der Welt der AfD der Datenschutz“

Antrag der "AfD"-Fraktion zur Schufa

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ausweislich dieses Antrags hat die AfD anscheinend jetzt den Datenschutz für sich entdeckt, und wenn die AfD etwas neu für sich entdeckt, kommt eigentlich nie was Gutes dabei raus. Das sehen wir hier auch wieder.

Die größte Gefahr – das ist hochinteressant – für den Datenschutz ist in der Welt der AfD der Datenschutz.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist und bleibt ein Quantensprung für den Datenschutz, für den Schutz unserer Privatsphäre. Es ist wirklich absurd, dass Sie mit diesem Antrag versuchen, die Datenschutz-Grundverordnung als Bremse für den Datenschutz hinzustellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

So ein verqueres Denken hätte ich Ihnen bisher jedenfalls in diesem Bereich nicht unterstellt. Aber gut. Das ist so. Das ist jetzt auch dokumentiert. Dann geht das ja auch munter weiter.

Die PSD2-Richtlinie als Ursache für das problematische Verhalten der SCHUFA hinzustellen, greift genauso zu kurz. Das weiß auch jeder, der sich mit dieser Materie beschäftigt hat. Es ist einfach nur so, dass es bei den Europafeinden der AfD besser ins Konzept passt, auf Europa zu schimpfen als auf nationale Umsetzung, auf nationale Spielräume, die nicht genutzt werden, um das Fehlverhalten der SCHUFA einzudämmen, das es an vielen Stellen gibt. Die Ausnutzung von Graubereichen zulasten der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gibt es.

Wir Grünen haben uns in den letzten Jahren selbstverständlich da, wo es im Übrigen hingehört, nämlich der Bundesebene, dafür eingesetzt, dass die Macht der Auskunfteien besser reguliert wird.

Wir brauchen mehr Transparenz und mehr Regulierung beim Scoring sowie einen klaren Rahmen dafür, welche Daten gespeichert werden dürfen. Auskunfteien sollten nur solche Daten speichern dürfen, die für die Bonitätsauskunft wirklich zwingend erforderlich sind. Betroffene sollten außerdem jedes Jahr proaktiv darüber informiert werden, was über sie gespeichert wird. Sie müssen die Möglichkeit zur Korrektur haben. Es muss eine jährliche Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden geben; denn auch bei der SCHUFA gilt ja wie auch in vielen anderen Bereichen, dass die Algorithmen diskriminierungsfrei, überprüfbar und korrigierbar sein müssen.

Einen Antrag, der all diese Fragen komplett ausklammert, brauchen wir nicht. Wir lehnen ihn ab.

(Beifall von den GRÜNEN)