Matthi Bolte-Richter: „Der AfD geht es hier nicht um Verbraucherschutz“

Zum Antrag der "AfD"-Fraktion zum digitalen Verbraucherschutz

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz, weil das, was die AfD in ihrem Antrag fordert, im Wesentlichen bereits in der Datenschutzgrundverordnung angelegt ist. Offenlegungspflichten, Transparenzpflichten, Verschlüsselung usw. sind darin bereits enthalten.

Wir haben bei dem aktuellen Facebook-Datenleck das Problem, dass Facebook versucht, sich mit dem Scheinargument aus diesen ganzen Verpflichtungen herauszulügen, das seien Daten, die angefallen seien, bevor die DSGVO in Kraft getreten ist. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, dass wir an der Stelle nicht unbedingt ein Rechtssetzungsdefizit haben, sondern nach wie vor ein Durchsetzungsdefizit bei der Frage des Datenschutzes, der seit der DSGVO eigentlich ein sehr hohes Niveau in Europa hat.

Der AfD geht es hier nicht um Verbraucherschutz. Ihnen passt es schlicht und ergreifend nicht ins Konzept, dass diese hohen Standards, die wir in Europa haben, aus Europa kommen und dass sie von der Europäischen Union durchgesetzt werden können und durchgesetzt wurden. Deswegen brauchen wir Ihren Antrag nicht. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)