Matthi Bolte-Richter: „Damit die notwendigen Verordnungen von Landes und Hochschulen rechtzeitig fertiggestellt werden können, werden wir das Verfahren nicht aufhalten“

Entwurf der Landesregierung für ein neues Hochschulzulassungsgesetz - zweite Lesung

Matthi Bolte-Richter (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hochschulzulassungsstaatsvertrag liegt jetzt vor. Er ist das Ergebnis der Verhandlungen der Bundesländer. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihnen aufgetragen, bis zum Ende des Jahres die Zulassungskriterien insbesondere für die Medizinstudiengänge zu verändern. Das hatte auch Auswirkungen auf die Vergabe anderer Studiengänge. Jetzt liegt der Staatsvertrag vor und wir haben Planungssicherheit. Das ist aus unserer Sicht der zentrale Grund, diesem Staatsvertragsentwurf heute zuzustimmen.
Es besteht aber auch dringender zeitlicher Handlungsbedarf wegen der Bewerbungsverfahren in den Medizinstudiengängen. Das wurde uns in der Anhörung sehr deutlich mitgeteilt. Das Wintersemester hat gerade begonnen, damit rückt das Sommersemester gewissermaßen näher. Die anstehenden Verfahren sind also teils nach hinten verlegt worden. Damit die notwendigen Verordnungen von Landes und Hochschulen rechtzeitig fertiggestellt werden können, werden wir das Verfahren nicht aufhalten; denn wir haben einen gewissen Druck. Das haben die Beratungen gezeigt.
Wir müssen das Thema im Blick behalten und es auch in den nächsten Jahren eng begleiten. Die Vertreter der Hochschulen haben gesagt, dass es sinnvoll wäre, nach einiger Zeit, in einigen Jahren nachzujustieren, aber auch, dass der Staatsvertrag jetzt in Kraft treten muss. Deswegen werden wir mit dem nicht im Wege stehen.
Dem Land und den Hochschulen wurden in einigen Bereichen Spielräume ermöglicht. Inwiefern diese ausreichend genutzt wurden bzw. werden, muss eine tiefergehende Betrachtung unter Berücksichtigung der ersten Umsetzungsjahre zeigen. Dabei besteht immerhin die Gefahr – das haben wir auch in der Anhörung gehört –, dass das Land die gesetzten Vorgaben nicht ausreichend ausgestaltet hat. Darin liegen außerdem Möglichkeiten, gemeinsame Zielvorstellungen besser erreichen zu können.
Deshalb ist unsere Bitte an die Landesregierung, dass sie uns jährlich informiert, indem sie den Landtag über die Umsetzung und etwaige Probleme unterrichtet und uns drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen ausführlichen Bericht vorlegt, damit wir gegebenenfalls über Änderungen und Anpassungen sprechen können. Für heute ist aber völlig klar, dass wir diesen Staatsvertrag gemeinsam auf den Weg bringen müssen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)