Matthi Bolte: „Das Problem ist die Bundesregierung“

Antrag des Abgeordneten Schwerd zu offenem Wlan

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Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stein, die CDU als Treiber einer Lösung des Problems der Störerhaftung darzustellen, war jetzt irgendwo zwischen „gewagt“ und „bizarr“.
(Beifall von den GRÜNEN)
Es ist eine CDU-geführte Bundesregierung, die aktuell im Amt ist. Auch die letzte CDU-geführte Bundesregierung hat Anfang 2013 zu einer auch damals schon von den rot-grünen Ländern ausgelösten Bundesratsinitiative zur Lösung der Störerhaftung gesagt, das sei nicht sinnvoll und nicht notwendig. Jetzt zu behaupten, es wäre eigentlich alles von der CDU und letzten Endes hätten Sie das Thema schon längst gelöst, das finde ich einigermaßen bizarr.
Man muss sich doch sehr genau anschauen: Wer ist Treiber dieser Debatte? Ich habe es gerade gesagt, die Debatte ging von den rot-grünen Ländern aus, und zwar mit einer ersten Bundesratsinitiative bereits 2012. Auch in der gegenwärtigen Debatte zur Änderung des Telemediengesetzes ist Nordrhein-Westfalen der Treiber der Debatte, von Anfang an gewesen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ob es unsere Ministerin Schwall-Düren war, ob es Staatssekretär Dr. Eumann ist, ob es Minister Lersch-Mense ist – die haben doch alle genau die Position eingenommen, die wir brauchen, um dieses Problem jetzt endlich vernünftig gelöst zu bekommen.
Das, was Sie gerade erzählt haben, Herr Stein, das ist auch inhaltlich nicht geeignet, das Problem tatsächlich zu lösen. Denn wir brauchen vernünftige, wir brauchen freie Zugänge, brauchen nicht irgendeine halbgare Lösung, wie sie tatsächlich jetzt gerade aus der Bundesregierung gekommen ist, die mit irgendwelchen völlig uneindeutigen Registrierungspflichten und Ähnlichem agiert. Das ist alles Quatsch.
Deswegen hat Nordrhein-Westfalen im Bundesratsverfahren im ersten Durchgang die Anträge eingebracht, die dann auch in den Ausschüssen, insbesondere im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, gelaufen sind. Es waren Anträge aus Nordrhein-Westfalen, die dann die Mehrheit im Bundesrat bekommen haben.
Lieber Kollege Schwerd, ich gehe einmal ganz klar davon aus, dass kein Grund besteht, daran zu zweifeln, dass die Landesregierung ihre vernünftige Position auch beibehalten wird. So, wie Sie beim letzten Mal gefordert haben, dass Nordrhein-Westfalen seinen eigenen Anträgen zustimmen soll, gehe ich doch davon aus, dass die Landesregierung ihre Position beibehalten wird. Denn das Problem ist nicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Problem ist eine Bundesregierung, die für ihren Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, jede Menge Gegenwind bekommen hat, sei es aus der Netzszene, sei es von namhaften Medienrechtlern, sei es von Freifunkerinnen und Freifunkern, deren Engagement wir in der letzten Zeit mehrfach hier in diesem Haus auch gelobt haben, deren Engagement wir mit dem Haushalt 2016 finanziell absichern werden. Wenn man sich das jetzt alles vergegenwärtigt, dann besteht kein Grund, davon auszugehen, dass wir da nicht noch etwas auf den Weg bekommen.
Wir sind nicht am Ende des Verfahrens, Kollege Schwerd. Es ist jetzt der erste Durchgang im Bundesrat gewesen. Das Gesetz kommt nun zurück in den Bundestag. Wir werden im nächsten Frühjahr über die zweite Runde im Bundesrat mit Sicherheit hier noch einmal reden. Ich gehe davon aus, dass wir die Debatte an dieser Stelle noch einmal führen werden. Heute ist der Antrag, so, wie er ist, nicht notwendig. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)