Martina Maaßen: „Wie will die FDP diese Einnahmelücke schließen?“

Antrag der FDP zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge

###NEWS_VIDEO_1###
Martina Maaßen (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Unbestritten ist die Notwendigkeit, sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche und private Altersvorsorge aufzubauen. Dabei ist festzustellen, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge ähnlich wie Lebensversicherungen vor besonderen Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld stehen.
Es stellt sich die berechtigte Frage, welche Wirkungen das andauernde Niedrigzinsumfeld auf die Stabilität der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge haben wird. Grundsätzlich ist denkbar, dass die verzögerte Aufwertung der Rückstellungen zur Verschleierung problematischer Solvenzsituationen der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge führen kann.
Die höhere Belastung von Renten der betrieblichen Altersversorgung mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ist, wie eben schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt, auf das GKV-Modernisierungsgesetz zurückzuführen, das bereits seit dem Jahr 2004 in Kraft ist.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die Beiträge auf Betriebsrenten wurden verdoppelt. Dies war der Tatsache geschuldet, dass unsere Sozialversicherungssysteme mit erheblichen Finanzproblemen zu kämpfen hatten und insbesondere durch die demografische Entwicklung die Krankenversicherung der Rentner erheblich belastet war und ist.
Die von der FDP angestrebte Reduzierung der Beitragspflicht würde zu Einnahmeverlusten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen. Ich frage Sie, Herr Alda: Wie will die FDP diese Einnahmelücke schließen? Welche Maßnahmen der Gegenfinanzierung müssen hier gefunden werden? Im Lichte des gedeckelten Arbeitgeberbeitrages bleiben ja letztendlich nur Zusatzbeiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies würde aus unserer Sicht zu Ungleichbehandlungen führen – es sei denn, die FDP befürwortet wieder eine paritätische Finanzierung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen, den Einbezug weiterer Einkommensarten und eine Bürgerversicherung, wie sie von uns Grünen gefordert wird.
Da diese Forderungen bei der FDP nicht auf Widerhall stoßen und auch auf Bundesebene derzeit nicht mehrheitsfähig sind, lehnen wir Grünen es ab, die derzeit geltende Beitragsregelung aufzuheben.
Nachzuvollziehen ist jedoch die Forderung hinsichtlich des Handels- und Steuerrechts in Bezug auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen.
Diese Inkonsistenz ist nicht recht nachvollziehbar. Die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen sollten hier entschärft werden, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. – Vielen Dank.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Mehr zum Thema

Arbeitsmarkt, Soziales