Martina Maaßen: „Insbesondere beim Thema ‚psychische Belastungen‘ ist eine synchrone Bearbeitung gewährleistet, und die Aktionen sind aufeinander abgestimmt“

Antrag der CDU zum Arbeitsschutz

Martina Maaßen (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Preuß, das einzige, was uns heute Abend verbindet, ist die Einschätzung, dass eine Debatte über Arbeitsschutz nach einem bisherigen zehn- bis zwölfstündigen Arbeitstag sehr passend ist.
Nun zur Sache: Die CDU fordert in ihrem Antrag eine Überprüfung hinsichtlich der Übertragung des Arbeitsschutzes auf einen privaten Rechtsträger. Diese Idee schlägt gänzlich fehl, denn die Anhörung war zu eindeutig.
Gestern hat der FC Landtag getagt. Wenn man es auf den Fußball bezieht, hieße das Ergebnis: 11 für Rot-Grün und 0 für die CDU, naja, vielleicht auch 10:1, wenn man die Einlassungen von Herrn Prof. Dr. Meyer-Falcke wohlwollend der Meinung der CDU zuschlägt.
(Christian Lindner [FDP]: Das ist aber ein FDP-Mitglied!)
– Das macht ja nichts.
(Christian Lindner [FDP]: Warum schlagen Sie ihn der CDU zu?)
– Weil er in seiner Stellungnahme zur Anhörung durchaus CDU-Positionen vertreten hat.
In der Anhörung wurde aber trotzdem deutlich, dass die Zusammenarbeit innerhalb der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie zwischen den staatlichen Überwachungsbehörden und der Unfallversicherung gut funktioniert. Es gibt klare Absprachen und eine klare Grenzziehung hinsichtlich der Überwachung. Doppelkontrollen werden weitgehend vermieden. Durch Verzahnung der Strukturen wird man bei bestimmten Themen schlagkräftiger.
Insbesondere beim Thema „psychische Belastungen“ ist eine synchrone Bearbeitung gewährleistet, und die Aktionen sind aufeinander abgestimmt. Selbst die Unternehmen schätzen die Informations- und Beratungspflicht der Unfallversicherung und der staatlichen Aufsicht. Ich betone das Wort „und”, denn in der Anhörung wurde nicht von „oder“ gesprochen, sondern die gemeinsame Zusammenarbeit wurde sehr betont.
Die CDU hat in ihrem Antrag Folgendes nicht bedacht: Eine Übertragung auf die Unfallversicherung ist kein Nullsummenspiel. Die Arbeitsschutzbeamten bleiben dem Staat als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Zusätzliche neue Stellen müssen bei der Unfallversicherung geschaffen und vom Land refinanziert werden. Des Weiteren muss erst einmal das Fachpersonal dafür gefunden werden.
Wir Grüne wollen den Arbeitsschutz gestalten. Wir wollen die direkte Kommunikation mit der betrieblichen Wirklichkeit. Der Informationsfluss von unten nach oben ist wesentlich im Arbeitsschutzhandeln. Ich frage Sie liebe Kolleginnen und Kollegen: Wie soll dies ohne eigenes Personal im Staatsdienst gelingen?
Zum Schluss, liebe CDU: Nicht die scheinbaren Doppelstrukturen von Unfallversicherung und staatlicher Aufsicht sind das Problem, sondern, wie Herr Bischoff es auch schon sehr deutlich machte, der erhebliche Abbau des Personals im Bereich Arbeitsschutz, den Sie in Ihrer Gott sei Dank kurzen Regierungszeit zu verantworten haben. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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