Martina Maaßen: „In Nordrhein-Westfalen profitieren rund 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Mindestlohn.“

Antrag der FDP zum Mindestlohn

Martina Maaßen (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mindestlohn ist nun 120 Tage alt. Er bedeutet einen echten Fortschritt für Deutschland im Kampf gegen Lohndumping und Altersarmut.
In Nordrhein-Westfalen profitieren rund 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Mindestlohn – 750.000 arbeitende Menschen, die nun besser in der Lage sind, aus eigener Kraft für sich und ihre Familien zu sorgen, ihr Leben unabhängig von Transferleistungen selbst zu finanzieren.
Wermutstropfen für uns Grüne sind jedoch die Ausnahmen: Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren, Saisonarbeiter und Zeitungsausträger erhalten den Mindestlohn nicht – noch nicht.
Die von Kritikern vorhergesagten Arbeitsplatzverluste und massiven Preiserhöhungen sind nicht eingetreten.
Was eingetreten ist – und das ist aus meiner Sicht sehr unredlich –, ist eine Diffamierungskampagne, um den Mindestlohn als Bürokratiemonster darzustellen. Meine Suche nach dem großen Bürokratiemonster, Herr Alda, und nach vielen kleinen Monstern war erfolglos. Monster verbreiten in der Regel Angst und Schrecken, schlagen in Sekunden alles kurz und klein. Lieber Kollege Alda von der FDP, ich kann Ihnen versichern: Deutsche Unternehmen stehen noch. Sie leben. Und sie können auch gut mit dem Mindestlohn leben.
Seit Januar dieses Jahres gibt es sogar mehr sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsplätze. Die Zahl der Minijobs ist um rund 250.000 zurückgegangen. Das ist eine durchaus positive Entwicklung und entzieht der Diffamierungskampagne ihre Grundlage.
Ich möchte mich hier auf ein Kernstück der Kritik konzentrieren, die hier auch schon massiv angesprochen worden ist: die Dokumentationspflicht. Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist ein ganz normaler Vorgang innerhalb der Arbeitsorganisation und Personalverwaltung und sollte schon im Eigeninteresse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern selbstverständlich sein. Ich denke, Herr Alda, hier sollte man durchaus „Bock drauf haben“.
Der Mindestlohn berechnet sich nach den Arbeitsstunden. Daher muss die Arbeitszeit dokumentiert werden. Die Dokumentationspflicht ist Voraussetzung dafür, dass man kontrollieren kann, ob die 8,50 € wirklich gezahlt werden.
Ist es nicht eher so, dass nun Sorge besteht, dass Verstöße bekannt und besser geahndet werden können?
(Vereinzelt Beifall von der SPD)
Ein Mindestlohn ohne Kontrollen ist nicht viel wert, Lohnbetrug ist weiter möglich. Zudem werden die Arbeitgeber benachteiligt, die faire Löhne zahlen.
Was wir nun brauchen, ist Rechtssicherheit – Rechtssicherheit für die Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Was wir hier nicht brauchen können, ist eine Dämonisierung. Für die Forderungen nach Aufweichung der Aufzeichnungspflichten und Aussetzen der Kontrollen gibt es aus unserer Sicht keine seriöse Grundlage.
Wir Grünen werden diesem Antrag auch im Ausschuss nicht zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Minister Guntram Schneider)

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