Martin-Sebastian Abel: „Es ist ein wichtiger Schritt um den Wettbewerb um die besten Köpfe“

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Dienstrechts

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Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat eine Herausforderung für die Kolleginnen und Kollegen, 500 Seiten in fünf Minuten abzuhandeln. Aber zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen: Wir haben Schritte für eine modernere, für eine familiengerechtere, für einen attraktiveren öffentlichen Dienst und eine attraktivere Verwaltung vorgelegt.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Wir haben Vorschläge zur Flexibilisierung von Arbeitszeit gemacht. Wir haben die Freistellungsregeln verbessert. Wir haben einen grundsätzlichen Anspruch auf die Rückkehr aus Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen. Wir haben das Sabbatical ausgebaut, und wir haben ermöglicht, dass Anwärterinnen ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren.
Wir haben den öffentlichen Dienst mit unseren Vorschlägen ein Stück weit gerechter gemacht: Abschaffung A3 und A4 – Kollege Stotko hat es erwähnt –, Erhöhung der Kleidergeldzulage, Gefahrenzulage – all das sind Maßnahmen für eine Gruppe, die für uns wichtige Aufgaben übernimmt. Und mit der Wiedereinführung der Jubiläumszulage haben wir für den öffentlichen Dienst insgesamt Anerkennung zum Ausdruck gebracht und den öffentlichen Dienst gerechter gemacht.
Wir haben Personalentwicklung und Fortbildung sowie behördliches Gesundheitsmanagement festgeschrieben – ein Riesenfortschritt. Und wir haben als unverzichtbares Element einer modernen Personalverwaltung auch die Karrierechancen für Frauen mit der Einführung einer Zielquote verbessert.
Meine Damen und Herren, ich muss ganz ehrlich sagen, als ich heute Morgen die „Rheinische Post“ aufschlug, hätte ich es nicht für möglich gehalten, so eine Schlagzeile im Jahr 2016 noch mal auf der Titelseite einer großen Tageszeitung in Deutschland zu lesen. Die Schlagzeile lautet: Werden Männer in NRW diskriminiert?
Die FDP hat das behauptet.
(Ralf Witzel [FDP]: So ist es! – Gegenruf von Stefan Zimkeit [SPD])
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung hat beispielsweise im Rahmen der Hochschulgesetzgebung – ich habe das damals als Mitglied im Wissenschaftsausschuss mitbegleitet – das Kaskadenmodell eingeführt, bei dem genau dieselbe Schreierei in der Anhörung und von Ihnen kam: Das ist verfassungswidrig; das ist Teufelszeug. – Das Kaskadenmodell ist jetzt seit zwei Jahren in Kraft und funktioniert ganz gut. Es gibt keine öffentlichen Verlautbarungen, und es gab keine Klagewelle, wie Sie das vorausgesagt haben.
Ich möchte, weil es sehr eindrücklich war, aus der Anhörung Prof. Battis zitieren:
„In diesem Saal gab es vor vielen Jahren – es ist bestimmt gut 20 Jahre her – auch eine Anhörung, bei der erstmals die Verfahrensquote, die jetzt verbessert werden soll, eingeführt worden ist. Ich war einer der wenigen, die das verteidigt haben, … Die Mehrheit vor allen Dingen meiner Kollegen – der Juraprofessoren … -hat gesagt: Das ist Teufelswerk und verfassungswidrig, das kann es gar nicht geben. – Es war für mich schon eine Freude zu sehen, dass mein Kollege Papier … – er war nicht unbedingt immer besonders fortschrittlich – durch sein Praktikum beim Bundesverfassungsgericht da doch – auch in Bezug auf andere Fragen – ein bisschen aufgeschlossener geworden ist.“
Mein Kollege sagte – das sollen die aber unter sich ausmachen –, dass er jetzt eingelenkt hat.
Und Herr Prof. Battis sagt: Wenn die Kolleginnen und Kollegen in 20 Jahren auf dieses Gesetz, auf diese Maßnahme zurückblicken, werden sie sagen, dass es richtig ist. Denn es ist ein geeignetes Instrument. – Das glaube ich auch.
Ich will noch mal die Zahlen, weil ich das eben als Beispiel genommen habe, aus dem Hochschulbereich nennen. Wir haben die Situation, dass die Hälfte der Absolventinnen weiblich ist. Bei den Promotionen haben wir ein Absinken des Frauenanteils auf ein Drittel. Bei den Habilitationen beträgt der Frauenanteil nur noch 17%. Wenn ich mir zum Beispiel eine sehr vorbildliche Verwaltungseinheit, die Finanzverwaltung, anschaue, haben wir im mittleren Dienst einen Frauenanteil von 70%, im gehobenen Dienst von 56 % und im höheren Dienst von 39%.
Das, was wir jetzt vorschlagen – dazu sagt Herr Papier in einem Gutachten, dass es mit Art. 3 Abs. 2 GG verfassungsfest zu begründen ist –, ist eine Zielquote für die Bereiche, in denen die Frauenquote, die Gleichstellung nicht erfüllt ist. Ich bin der Überzeugung, dass das in 20 Jahren als ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung in diesem Land und darüber hinaus wahrgenommen werden wird.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Es ist ein wichtiger Schritt um den Wettbewerb um die besten Köpfe und ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Wir haben uns als Regierungsfraktionen darauf verständigt, das Zeitwertkontenmodell im Landschaftsverband Rheinland auch für die Beamten zu öffnen, um zu evaluieren, ob dieses Modell übertragen werden kann.
Ich will zum Schluss noch mal Folgendes in Erinnerung rufen, weil Herr Kollege Lohn so getan hat, als wenn die CDU immer an der Seite des Beamtenbunds und der Gewerkschaften gestanden hätte: während Ihrer Regierungszeit eine pauschale Kürzung – 1,5 % Personalabbau blind über alle hinweg. Dabei war weder etwas mit Schwerpunktsetzung noch mit Weiterentwicklung.
In den Haushaltsberatungen haben wir immer wieder erlebt, dass insbesondere Kollege Laschet in den Raum gepustet hat: Macht das doch wie im Saarland, 10% der Stellen zu kürzen! Das wären mal eben 40.000 Stellen gewesen. So viel zum Thema die CDU als Freund der Gewerkschaften und als Freund der Beamtinnen und der Beamten in diesem Land. Ich bin der Überzeugung, das werden Ihnen die Kolleginnen und Kollegen auch nicht vergessen. Von daher bin ich ganz beruhigt.
Meine Damen und Herren, ganz zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich einen Dank aussprechen vor allen Dingen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Häusern, die den Regierungsfraktionen während der Verhandlungen zur Verfügung standen und die uns bei den Änderungswünschen, die wir formuliert haben, unterstützt haben. Bei einem 500-seitigen Gesetzeswerk mit einem Dialogprozess, der sich über mehrere Jahre hinzog, war das eine zusätzliche Belastung. Deswegen gilt mein Dank vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Häuser, die uns unterstützt haben.
Es ist ein wichtiger Schritt für einen moderneren, für einen attraktiveren öffentlichen Dienst im Wettbewerb um die besten Köpfe. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)