Martin-Sebastian Abel: „Es besteht Einigkeit, dass wir unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken schützen wollen“

Antrag der CDU zum Einlagenschließsystem

###NEWS_VIDEO_1###
Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg: Ich glaube, es besteht Einigkeit, dass wir unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken schützen wollen und sie nicht erdrosselt werden sollen von europäischen Regelungen. Ich hoffe, dass diese Einigkeit besteht.
Herr Kollege Optendrenk, wenn Sie etwas Gemeinsames machen wollen, ist es vielleicht nicht der richtige Weg, einen Antrag einzubringen, ohne vorher Kontakte aufzunehmen, und ihn dann zur direkten Abstimmung zu stellen.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Sie schütten in diesem Antrag aber auch das Kind mit dem Bade aus. Wenn man es nämlich ernst meint, dass Risiken von Bankenpleiten nicht zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehen dürfen, wenn wir ernst meinen, dass der nationalstaatliche Rahmen – das haben wir ja schon erlebt, und zwar auch in Deutschland – nicht ausreicht, um Fehlverhalten von Banken aufzufangen, dann muss man dafür sorgen, dass bei Problemen bei einer Einlagensicherung eben gerade nicht das Budget des Nationalstaates herangezogen wird, sondern dass es ein anderes System gibt. Dann geht das nur gemeinsam, dann geht das nur mit einer europäischen Lösung. Diese europäische Lösung brauchen wir.
Deswegen finden wir es richtig, dass man an einer europäischen Einlagensicherung arbeitet, um das System insgesamt stabiler zu machen. Aus diesem Grunde ist falsch, was Sie in Ihrem Antrag sagen, dass Sie dieses Vorhaben in Gänze ablehnen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Gleichzeitig hat sich das deutsche Einlagensicherungssystem mit Blick auf die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bewährt. Die vollkommene Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherungssysteme in der Form, wie sie jetzt von der Kommission vorgelegt wird, gefährdet allerdings diese Strukturen.
Das deutsche Dreisäulenmodell sollte daher erhalten bleiben. Das hat wortwörtlich der Landtag so auch in einem Änderungsantrag aller Fraktionen, Herr Kollege Optendrenk, am 7. November 2012 Drucksache 16/1322 beschlossen.
Es geht heute um die Frage, was eigentlich passiert, wenn das Einlagensystem eines Mitgliedsstaates nicht ausreicht, weil die Bankenpleite so groß ist, dass das Sicherungssystem das nicht mehr tragen kann. Dann gibt es die Möglichkeit, dass der Nationalstaat einspringt – der Steuerzahler, die Steuerzahlerin. Wir haben in Deutschland erlebt, dass das bei einer großen Bank, einer Privatbank, nicht mehr ausreicht und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am Ende die Zeche zahlen.
Die Alternative dazu ist ein System, bei dem auch die Banken beteiligt werden. Ich finde, dass die Bankenunion die Banken in der Eurozone robuster gemacht und das Vertrauen in das Finanzsystem und in das Einlagensicherungssystem gestärkt hat. Für eine funktionierende Bankenunion braucht es eine europäische Einlagensicherung. Sie muss für alle Institute gelten – aber nur als Rückversicherung.
Meine Damen und Herren, bestehende Sicherungssysteme, die funktionieren, wie die solide Institutssicherung der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, dürfen nicht zerstört werden. Wenn es hierüber Einigkeit gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, dann lassen Sie uns noch einmal darüber reden, ob das Verfahren, das Sie hier aufrufen, wirklich sinnvoll ist oder ob wir vielleicht noch einmal losgelöst von diesem Antrag eine Runde im Ausschuss dazu drehen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

Mehr zum Thema

Haushalt & Finanzen