Martin-Sebastian Abel: „Die Landesregierung kann nichts zurücknehmen kann, was sie selber nicht erlassen hat.“

Antrag der CDU zum Unternehmenssteuerreformgesetz

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Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann es bei diesem Tagesordnungspunkt kurz machen. Zur Historie: Wir alle haben vor einiger Zeit Zuschriften aus der Branche bekommen. Die Union nimmt solch ein Material natürlich dankbar an und gießt es sofort um in einen Antrag.
Dumm nur, dass es hierzu schon einmal eine Kleine Anfrage gab und eine ausführliche Stellungnahme der Landesregierung dazu, Drucksache 16/5942. Daraus geht klar hervor, dass die Landesregierung nicht etwas zurücknehmen kann, was sie selber nicht erlassen hat. Dazu gibt es eine bundesweit abgestimmte Verwaltungsauffassung. Diese wird gerade in einem Musterverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Der Ausgang ist abzuwarten.
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen gewähren derzeit schon den betroffenen Reiseveranstaltern bei anhängigen Einspruchsverfahren auf Antrag eine Aussetzung auf Vollziehung, sodass für die Unternehmen keine finanziellen Nachteile zu erwarten sind.
Das ist mit Verweis auf die ausführliche Antwort eigentlich alles, was man dazu sagen kann. Dabei will ich es auch bewenden lassen. Alles Weitere im Ausschuss. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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