Martin-Sebastian Abel: „Deswegen legen Sie diesen Gesetzentwurf vor, weil Sie verhindern wollen, dass Tiere, die nicht für sich selber sprechen können, einen Anwalt bekommen.“

Gesetzentwurf der CDU gegen das Verbandsklagerecht von Tierschutzvereinen

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Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Deppe, ich hätte wirklich nicht gedacht, dass wir im Jahre 2017 – 15 Jahre, nachdem der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz und auch in unserer Landesverfassung verankert worden ist –, eine solche Debatte hier im Hause noch führen müssen. Das hätte ich wirklich nicht gedacht, meine Damen und Herren.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wie schlimm es um Ihre Fraktion bei dem Thema „Tierschutz“ bestellt ist, das zeigen diese Plenartage. Vorgestern war die Debatte um das Landesjagdgesetz. Sie wollen Totschlagfallen wieder einführen. Sie wollen, in Nordrhein-Westfalen wieder zu erlauben, dass Jäger Katzen abschießen. Und heute zeigen Sie mit diesem Gesetzentwurf ganz deutlich, dass Sie hier die „Edelkurtisane“ der Fleischindustrie sind, meine Damen und Herren.
(Beifall von den GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Kollege Abel, auch wenn das so ein bisschen verpackt ist – ich darf Sie doch bitten, Ihre Wortwahl bei Ihren Metaphern zu durchdenken, wenn Sie verstehen, was ich meine.
Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Herr Präsident, vielen Dank. Ich habe kein anderes Wort dafür gefunden, aber wenn sich irgendjemand dadurch beleidigt fühlen sollte, nehme ich das natürlich zurück und bitte um Entschuldigung. Ich glaube aber, dass ein Großteil das gar nicht verstanden hat. Okay.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Ich aber schon, Herr Kollege.
Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Meine Damen und Herren, es geht doch darum, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf, den Sie vorlegen – ich versuche es mal so, Herr Präsident –, denen, die Ihnen nahestehen und von denen Sie glauben, dass sie Ihre Interessen vertreten, beweisen: Wir schaffen euch die Tierschützer vom Hals.
Darum geht es Ihnen, meine Damen und Herren, dass Sie vor der Landtagswahl noch von diesen Reihen Applaus und Zustimmung organisieren. Sie sind sich nicht zu schade dafür – wie der Kollege Deppe das gemacht hat und wie auch die Kollegin Schulze Föcking das in der Vergangenheit gemacht hat –, immer wieder den Tierschützern die Kompetenz abzusprechen. Da wird dann von „Laien“ gesprochen, meine Damen und Herren. Da wird von einer „Klageflut“ gesprochen.
Schauen wir uns einmal konkrete Fälle an! Reden wir doch einmal über die Klage, die jetzt zum Beispiel im Kreis Kleve,
(Zuruf von Werner Jostmeier [CDU])
Herr Kollege, anhängig ist, wo eine Tierschutzorganisation den Kreis verklagt, weil er nicht einschreitet, obwohl nachweislich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt,
(Beifall von den GRÜNEN)
weil die Ställe zu klein sind, die Käfige zu klein sind, meine Damen und Herren.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Kollege, entschuldigen Sie. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Hovenjürgen zulassen?
Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Aber immer gerne. Vielen Dank.
Josef Hovenjürgen (CDU): Herzlichen Dank dafür, lieber Kollege Abel. Ist Ihnen bekannt, dass vor der Einführung der Beteiligung der Tierschutzverbände die Genehmigungsverfahren ebenfalls nach tierschutzrechtlichen Bedingungen geprüft worden sind, nämlich von den Kreisverwaltungen und den Veterinärämtern, und dass Sie mit dieser neuen Regelung letztendlich diesen Genehmigungsbehörden Ihr Misstrauen ausgesprochen haben?
Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Herr Kollege, ich will das mit einer Gegenfrage beantworten. Wer kann eigentlich etwas dagegen haben, dass juristisch überprüft wird, ob es tatsächlich zeitgemäß ist, was in unserer Tierhaltung passiert, ob das mit geltendem Recht und mit dem Sinn des Staatsziels „Tierschutz“ vereinbar ist, dass wir Tiere verstümmeln, indem wir ihnen die Schnäbel abschneiden oder die Schwänze kürzen, dass wir sie quasi an die Haltung anpassen, dass wir die Situation haben, dass es nach Angaben von Schlachthausbetreibern regelmäßig vorkommt, dass Tiere bei der Schlachtung noch bei Bewusstsein sind – beispielsweise Schweine, wenn sie in kochendes Wasser gelegt werden, um ihnen die Haut leichter abziehen zu können –, dass wir stundenlange Todeskämpfe riskieren, so wie Sie das ja mit den Totschlagfallen im Landesjagdrecht wieder einführen wollen?
Das alles wollen Sie nicht einer rechtlichen Prüfung unterziehen lassen, weil Sie genau wissen, dass die Gefahr besteht, dass die Gerichte das einkassieren. Deswegen legen Sie diesen Gesetzentwurf vor, weil Sie verhindern wollen, dass Tiere, die nicht für sich selber sprechen können, einen Anwalt bekommen. Das wollen Sie damit blockieren, meine Damen und Herren.
(Beifall von den GRÜNEN – Karlheinz Busen [FDP]: Quatsch!)
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Kollege, der Herr Kollege Hovenjürgen hat sich ein weiteres Mal gemeldet.
Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Zahl der Fragen zu einem Themenkomplex nach der Geschäftsordnung begrenzt ist. Herr Kollege Hovenjürgen, Sie haben das Wort.
Josef Hovenjürgen (CDU): Herzlichen Dank für den Hinweis, Herr Präsident. Es war mir bekannt. – Herr Kollege Abel, dann darf ich die Frage stellen, wie Sie denn sicherstellen, dass die von Ihnen jetzt beteiligten Tierschutzverbände mit einer Fachlichkeit an die Sache herangehen, die belegbar ist. Oder geht es hier um Emotionalität?
(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Unverschämtheit!)
Martin-Sebastian Abel (GRÜNE): Ich beantworte Ihre Frage ganz konkret. Da kommen aber auch wieder Ihre Unterstellungen gegenüber dem Tierschutz zum Vorschein, gegenüber den vielen Zehntausend ehrenamtlich organisierten Menschen in diesem Land, die sich für Tiere einsetzen. Das zeigt, dass Sie emotional sind und keine Fachkenntnisse haben.
Wir machen das mal ganz konkret an dem eben erwähnten Fall im Kreis Kleve. ARIWA hat den Kreis verklagt. Besonders interessant – auch wenn Sie jetzt aufstehen, Herr Hovenjürgen – ist doch, dass die Kanzlei, die von dem Tierschutzverband beauftragt wurde, diese Klage zu führen, Röttgen & Kluge in Berlin ist. Wenn Sie hier noch alte Rechnungen mit Herrn Röttgen offen haben, meine Damen und Herren von der CDU,
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
dann ziehen Sie das doch bitte nicht in dieses Thema hinein! So viel zum Thema „Fachkompetenz“, wenn da eine sehr renommierte Umweltkanzlei hineingezogen wird, die dann auch das Mandat führt. Da bin ich sehr gespannt, wie das ausgeht, Herr Kollege.
(Beifall von den GRÜNEN)
Aber Sie wollen ja nicht nur die Klagemöglichkeiten blockieren. Sie wollen ja auch die Mitwirkungsmöglichkeiten blockieren.
Wir haben in dem Bereich schon seit Langem sehr gute Erfahrungen. Sie finden in Nordrhein-Westfalen keinen Wissenschaftler, der sagt, dass es nicht gut ist, dass wir die Tierschutzverbände – wie es nach dem Gesetz ja auch vorgeschrieben ist – in den Kommissionen nach § 15, den Ethikkommissionen bei Tierversuchen, beteiligen.
Das führt dazu, dass alternative Methoden geprüft werden. Das führt dazu, dass ganz konkret bei Tierversuchsanträgen durch die Mitwirkung der Tierschutzverbände und auch durch die wertvolle Arbeit der Tierschutzbeauftragten bei den Forschungseinrichtungen in den Unternehmen die Zahl der Tiere gesenkt wird. Das führt dazu, dass viele Anträge noch einmal daraufhin geprüft werden, ob sie redundant sind und ob es wirklich notwendig ist, hier auf Tierversuche zurückzugreifen.
Wir haben in diesem Bereich unter Mitwirkung der Tierschutzverbände – ich nenne hier ganz besonders „Menschen für Tierrechte“ – mit dem „Centrum für Ersatzmethoden zum Tierversuch“ in Düsseldorf am Institut für Umweltmedizinische Forschung, einem Leibniz-Institut, ein Zentrum eingerichtet, das einzig dafür da ist, Ersatzmethoden zum Tierversuch zu entwickeln.
Wir haben jüngst mit der Tierschutzprofessur an der WWU Münster auch eine Professur eingerichtet, die sich alleine darum kümmert, die Belastungen der Tiere in den Versuchen zu reduzieren, und die alles, was mit Refinement und Replacement zu tun hat, in Angriff nimmt. Das ist ein wichtiges Element. Das ist ein Meilenstein für das Staatsziel Tierschutz. Das ist aber auch ein wichtiges Signal für den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.
Das alles wollen Sie bei Ihrer pauschalen Kritik am Tierschutz nicht hören. Sie wollen das wegräumen. Sie sagen Ihrer Lobby, die Sie hier unterstützt: Wir schaffen euch den Tierschutz vom Hals.
Genau das Gegenteil ist bei uns Grünen der Fall. Wir stehen für einen konsequenten Tierschutz. Wir stehen dafür, dass Tiere, die nicht für sich selber sprechen können, weiterhin einen Anwalt haben, und dass man Entscheidungen zulasten der Tiere rechtlich überprüfen kann. Wir meinen, das ist der einzige Weg auch für die Zukunft der Tierhaltung: mit einer Agrarwende, aber auch mit einem anderen Umgang mit unseren Mitgeschöpfen.
Deswegen ist das Jahr 2017 nicht Ihr Jahr, Herr Kollege Hovenjürgen. Ihr Jahr ist eher das Jahr 1957. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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