Mario Krüger: „Wir werden keine Mittelverschiebungen zulasten anderer Regionen vornehmen“

Gesetzentwurf zum Regionalverband Ruhr

Mario Krüger (GRÜNE): Meine Damen, meine Herren! Frau Vorsitzende! Lassen Sie mich an die Worte von Thomas Eiskirch anknüpfen. Er begann mit dem Hinweis: Ein guter Tag für die Metropole Ruhr – er sprach von „Ruhrgebiet“; ich spreche von „Metropole Ruhr“ – und für NRW. – Das sehen wir genauso.
Wir schließen damit einen langjährigen – und das will ich durchaus zugestehen; ich habe es so nicht erwartet – und sehr kontrovers diskutierten Prozess zur Novellierung des RVR-Gesetzes ab. Alle Beteiligten – und damit meine ich auch die Beteiligten aus dem Münsterland, aus Ostwestfalen-Lippe oder auch aus den Regionalräten – waren sich einig, dass das Zusammenwirken der Städte und Kreise im Ruhrgebiet zu stärken ist.
Die Vernetzung innerhalb des Ruhrgebietes und die Beziehungen in das angrenzende Umland sind zu verbessern, damit die Metropole insgesamt eine entsprechende Aufwertung erfahren soll. Diese Einigkeit bestand; das bestätigte zum Beispiel der Regionalrat in seiner Stellungnahme aus dem April 2013.
Genau diese Intention verfolgt dieser Gesetzentwurf. Wir reihen uns ein in frühere Vorlagen, die in diesem Haus beschlossen worden sind. Ich erinnere nur an das Gesetz über den Regionalverband aus 2003/04, in dem insbesondere dem Regionalverband die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen Freizeit, Erholung, Kultur und Wirtschaftsförderung gegeben worden sind, aber auch an die Möglichkeiten zur Erarbeitung von interkommunalen Flächennutzungsplänen.
Ich erinnere an das Gesetz zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr in den Jahren 2006 und 2007. Damit wurden erstmalig dem RVR als Regionalplanungsträger die Aufgaben übertragen, städteübergreifende Lösungen beispielsweise in der Freiraumgestaltung oder in der Ausweisung von Gewerbe- und Wohnflächen zu suchen.
Gleichzeitig – 2006/07 – wurde dem RVR das Beratungsrecht für raumbedeutsame und strukturwirksame Planungen und Förderprogramme wie den Städtebau, die Abfallbeseitigung oder für Kultur und Tourismus zugestanden. So wurde das seinerseits beschlossen, und das geschah in breitem Konsens. 2003/04: SPD, Grüne und CDU. 2006/07: CDU, FDP und Grüne, und die SPD hätte dem damals auch zugestimmt, wenn man den Verbandausschuss unter Einbeziehung der Oberbürgermeister beibehalten hätte. Das will ich durchaus zugestehen.
Aber wir haben in der Vergangenheit erfahren müssen – ich erinnere nur an Bemühungen der Ruhrgebietsstädte, das Thema „Vermessungs- und Katasterwesen“ unter dem Dach des Zweckverbandes zu organisieren –, dass hier die Aufgaben des RVR einschränkender Natur sind. Insofern ging es darum, ihm mögliche Kompetenzen zu übertragen bzw. die Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation unter dem Dach des Regionalverbandes weiter auszuweiten in Anlehnung an den Rahmen, den wir bereits jetzt im Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit haben.
Die heute zu beschließende Vorlage verfolgt nicht das Ziel, Kompetenzen oder Gelder zulasten anderer Regionen auf den RVR zu übertragen. Wenn gerade noch einmal ausgeführt worden ist, dass er keine GFG-Gelder bekommt, dann muss man sagen: Das stand auch nie zur Diskussion.
Wir haben immer deutlich gemacht: Wir werden keine Mittelverschiebungen zulasten anderer Regionen bzw. zugunsten des RVR vornehmen. Ganz im Gegenteil! Wir machen noch einmal deutlich – deswegen verweise ich auch gerne auf den Entschließungsantrag –: Alle anderen Regierungen sind aufgefordert, sich auf vergleichbare, für sie passgenaue Wege zu begeben, um so das Thema „Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit“ zu vertiefen.
Dazu haben wir die Grundlage mit dem neuen Gesetz zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit geschaffen. Wenn es in diesem Zusammenhang Hemmnisse gibt, wenn noch Ergänzungsbedarf besteht, dann möge man das uns wissen lassen. Wir greifen das dann gerne auf.
Kommen wir zum Thema „Direktwahl“. Ich möchte gerne auf einen der Hauptakteure eingehen, unseren lieben, netten LWL-Direktor Löb, der das immer wieder thematisiert hat: Da gibt es ein Ruhrparlament, da werden dem Land Kompetenzen genommen, das geht zulasten anderer Regionen. – Ich kann dazu nur sagen: Herr Löb, wenn Sie der Auffassung sind, die bräuchten das nicht, dann weiß ich nicht, wie Sie dazu kommen. Wenn Sie der Meinung sind, wir als LWL bräuchten das nicht, dann sollte man nicht zu der Schlussfolgerung kommen: Weil wir das nicht brauchen, brauchen andere das auch nicht. – Diesen Eindruck habe ich fast gewinnen können.
Wenn man sich einmal genauer anschaut, wie denn bisher die Entsendung der Delegierten ausgesehen hat – ich lasse das Thema „Reservelisten“ einmal außen vor –, stellt sich die Situation – da wird mit Norbert Römer zustimmen –, bezogen auf die Frage: „Wer geht wohin?“, folgendermaßen dar: Du gehst in den Aufsichtsrat A, du in den Aufsichtsrat B, und du – wenn noch einer überblieb – gehst zum RVR.
Präsidentin Carina Gödecke: Ihre Redezeit!
Mario Krüger (GRÜNE): Wir hatten oftmals Prozesse, die die Abstimmung unnötig erschwert haben, weil die Leute immer wieder Rücksprache mit ihren jeweiligen Fraktionschefs haben nehmen müssen. Das wollen wir aber nicht. Vielmehr wollen wir über die Direktwahl eine Situation herstellen, in der sich die Leute der Region verpflichtet fühlen und entsprechend legitimiert sind. Damit fühlen wir uns auch ganz gut.
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit!
Mario Krüger (GRÜNE): Ich komme zu meinem letzten Punkt. Da möchte ich gerne Bezug nehmen auf eine Aussage seitens der Piraten vom 30. August 2013, vorgetragen von Joachim Paul als Fraktionsvorsitzendem, gerichtet an den Regionalrat Detmold:
Gerade die Anstrebung demokratischer Prinzipien ist für uns kein Argument gegen, sondern unbedingt ein Argument für das Anliegen in der Region.
Insofern bin ich nun gespannt, wie Sie gleich Ihre Ablehnung begründen. Sollte in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf für andere bestehen, greifen wir ihn gerne auf.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)