Mario Krüger: „Wir werden hier einen Rahmen schaffen, der dann von den Beteiligten entsprechend ausgefüllt werden kann.“

Antrag von SPD und GRÜNEN zur regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit

Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Zu unserem gemeinsamen Antrag will ich gar nicht viel sagen; dazu hat Thomas Eiskirch schon eine Menge ausgeführt. Nur so viel: Wir haben natürlich auch im Zusammenhang mit der Diskussion zur Novellierung des RVR-Gesetzes wahrgenommen, dass es dazu Befürchtungen aus anderen Räumen gegeben hat.
(Zuruf von Kai Abruszat [FDP]: Genauso ist es!)
Ob Ostwestfalen-Lippe, Münsterland, Rheinland usw.: Da wird den Beteiligten eine Extrawurst gebraten. Das wollen wir nicht. Wir wollen es durchaus als Auftakt sehen, das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ insgesamt anzugehen und zu schauen, an welchen Punkten Handlungsbedarf besteht.
Wenn man sich mal mit den Beteiligten vor Ort unterhält, dann weiß man nicht genau, inwieweit Hemmnisse in der Art und Weise bestehen, dass die Akteure, die da miteinander kooperieren, eigentlich gar nicht kooperieren wollen, oder inwieweit in diesem Zusammenhang landesgesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Das werden wir angehen und hier ein Angebot formulieren, einen Rahmen schaffen, der dann von den Beteiligten entsprechend ausgefüllt werden kann. Das setzt voraus, dass die Bereitschaft dazu vorhanden ist.
Themen sind zum Beispiel Verwaltungsgemeinschaften oder die Frage: Wie geht man mit einer interkommunalen Zusammenarbeit im kreisangehörigen Raum um, die möglicherweise auch über die Kreisgrenzen hinaus organisiert werden soll? – Auf die Diskussion freue ich mich. Dazu sind auch alle herzlich eingeladen.
Ich möchte etwas mehr zu dem Antrag sagen, der heute als Tischvorlage aus den Reihen der CDU und der FDP gekommen ist.
(Kai Abruszat [FDP]: Guter Antrag!)
– Wissen Sie, als ich den Antrag gelesen habe, habe ich gedacht: Das ist eine Trotzreaktion. – Wir waren nicht dabei. Die schreiben unsere alten Anträge ab. Jetzt üben wir uns mal in Vergangenheitsbewältigung, listen alles auf, was wir Gutes in der Vergangenheit getan haben und an wem das gescheitert ist.
Sie zitieren in dem Zusammenhang das Aachen-Gesetz, das damals unter der CDU-FDP-geführten Landesregierung beschlossen worden ist.
(Kai Abruszat [FDP]: Schlecht war das nicht!)
– Ein gutes Gesetz! Das haben wir auch, soweit ich das in Erinnerung habe, mitgetragen. Die Ergebnisse, die erzielt worden sind, sind – zumindest nach dem, was die Beteiligten vor Ort in diesem Zusammenhang vortragen – gut. Insofern bin ich gespannt, ob die Evaluierung, die für Ende dieses Jahres angekündigt worden ist, das auch entsprechend bewertet.
Das zweite Thema ist die Übertragung der Regionalplanung auf den RVR. Auch das war eine gute Angelegenheit. Ohne Zweifel! Deswegen haben wir es auch gerne mitgetragen.
(Kai Abruszat [FDP]: Sehr gut!)
Herr Abruszat, Sie ziehen in diesem Zusammenhang Anträge sowohl aus den Reihen der FDP als auch aus den Reihen der CDU heran. Ich greife jetzt mal den von der CDU gestellten Antrag aus Februar 2014 auf – das ist noch gar nicht so lange her -: „Chancen nutzen – kommunale Kooperationen verbessern“. Darin haben Sie vier verschiedene Punkte aufgeführt, Herr Kuper. Unter anderem soll das Konsultationsverfahren bei der Europäischen Union vorangetrieben werden, um das Problem der Umsatzsteuerpflicht auszuräumen. – Das ist nicht Aufgabe des Landesgesetzgebers. Das ist Aufgabe der Bundesregierung. Soweit ich weiß, gibt es dazu auch eine entsprechende Regelung in dem besagten 180-seitigen Koalitionsvertrag.
Wir können keine Rosinenpickerei in der Art und Weise vornehmen: Punkt 1 lehnen wir ab, zu Punkt 2 sagen wir Ja, auch zu Punkt 3 sagen wir Ja. Und dann soll laut Punkt 4 ein Kompetenzzentrum in Anlehnung an Hessen eingerichtet werden. Dazu haben wir relativ deutlich gemacht, dass wir eigentlich gut beraten sind, unseren Personalaufwand innerhalb des Innenministeriums nicht weiter aufzublähen, das heißt, hier nicht – ähnlich wie in Hessen – ein eigenes Zentrum mit eigenen Räumlichkeiten und einem Geschäftsführer zu schaffen. Das sollten wir nach Möglichkeit über eigene Leute machen.
Herr Abruszat, wenn Sie von der interkommunalen Zusammenarbeit sprechen und diese systematisch gefördert haben wollen: Ihr Antrag aus der letzten Legislaturperiode, in dem Zusammenhang eine Projektgruppe einzurichten, verfolgt letztendlich das gleiche Ziel. Wir nennen das „Anlaufstelle“. Wir freuen uns, dass Sie sich mit diesem Begriff haben anfreunden können; denn letztendlich ist er in Punkt 1 Ihres Antrages entsprechend aufgenommen worden.
Zum Thema „Umsatzsteuerpflichtigkeit von kommunalen Beistandsleistungen“ habe ich schon etwas gesagt. Das hat auch ein wenig den Prozess zur Novellierung des GKG gebremst. Wir konnten im letzten Jahr nicht einschätzen, inwieweit der Bundesgesetzgeber eine Regelung schafft, die die kommunale Zusammenarbeit von der Umsatzsteuer freistellt. Wir sind als Landesgesetzgeber nicht gut beraten, in diesem Zusammenhang eine Novellierung vorzunehmen, einen neuen Rahmen aufzuzeigen, um dann möglicherweise in zwei, drei Jahren sagen zu müssen: Tut mir leid, Kommune A, tut mir leid, Kommune B, leider greift das Thema „Umsatzsteuer“. Insofern musst du deine Rechnung neu aufstellen bzw. dies auch entsprechend nutzen.
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.
Mario Krüger (GRÜNE): Insofern freue ich mich über diesen Antrag von SPD und Grünen. Ich freue mich, dass er auf die Reise geschickt werden kann. Meine Bewertung des Antrages von CDU und FDP lautet: Trotzreaktion und Vergangenheitsbewältigung, aber weiß Gott nicht nach vorne gerichtet. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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