Mario Krüger: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass solche Schadensereignisse weiterhin zunehmen werden.“

Antrag der CDU zu Unwetterschäden

Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Stefan Neuhaus im Stream! Ich möchte beginnen mit der Feststellung – darin stimme ich mit dem Vorredner Herrn Kuper überein –: Die extremen Witterungsereignisse und damit die einhergehenden Umweltschäden werden weiterhin zunehmen.
Zwei Beispiele aus meiner Heimatstadt: Es ist gerade mal zwei Monate her, als wir ein Unwetter in Dortmund-Marten gehabt haben, bei dem nur wenige Straßenzüge betroffen gewesen waren und über mehrere Stunden 50 l pro Quadratmeter pro Stunde verzeichnet wurden. Über 400 Einsatzkräfte waren vor Ort, 164 Einsätze mussten gefahren werden. Eine der Folgen war unter anderem die Unterspülung eines Hauses mit einer akuten Einsturzgefährdung, und es hätte nicht viel gefehlt, dass es dort auch Tote gegeben hätte.
Ein zweites Beispiel – das ist sechs Jahre her –: ein schweres Unwetter im Dortmunder Westen. Weitere Bereiche in Marten, Dorstfeld, der Universität waren überflutet. Wir hatten Wassermengen von mehr als 200 l pro Quadratmeter innerhalb von fünf Stunden. Geländesenken waren bis zu 6 bis 7 m mit Wasser gefüllt. Ich war im Nachhinein mit der Schadensaufnahme im Bereich der Universität Dortmund beschäftigt und habe dort erfahren dürfen, welche Schäden in diesem Zusammenhang eingetreten sind.
Oder ein drittes Beispiel: der Orkan Christian vom Oktober 2013 mit Windgeschwindigkeiten bis zu 190 km/h. Ich war zu dem Zeitpunkt in Norddeutschland und habe selbst am eigenen Leibe erfahren dürfen, was mit solchen Unwetterereignissen einhergeht.
Wenn man ein Resümee ziehen will: Das sind die Folgen des einsetzenden Klimawandels. Wir müssen uns darauf einstellen, dass solche Schadensereignisse weiterhin zunehmen werden. Insofern ist das Anliegen des CDU-Antrages zur Einrichtung eines Unwetterfonds durchaus nachvollziehbar.
Aber – nun komme ich zur zweiten Feststellung – für die Beseitigung von Sturm- und Regenwasserschäden an der kommunalen Infrastruktur sind die Kommunen zuständig, da es sich um eine originäre kommunale Aufgabe handelt. Da sind wir mit der FDP-Fraktion auch beieinander. Die Kommunen entscheiden, inwieweit sie für ihre kommunale Infrastruktur eine Elementarversicherung abschließen oder nicht. Wenn sozusagen im Rahmen der kommunalen Entscheidungen darauf verzichtet wird, dann hat man auch die Konsequenzen zu tragen, wie sie übrigens auch jeder Privateigentümer zu tragen hat, der von solchen Schäden möglicherweise betroffen ist.
Dritte Feststellung – damit bin ich wieder bei der CDU-Fraktion –: Da angesichts der erheblichen Schäden, die wir festzustellen haben, einzelne Kommunen finanziell überfordert werden können, ist die Hilfestellung des Landes insofern in Analogie zu dem damaligen Ereignis Kyrill zu sehen, die 30 Millionen für die 44 am stärksten von Orkan Ela betroffenen Kommunen oder voraussichtlich 6 Millionen € GFG-Mittel für Münster und Greven aus den Fachministerien zur Reparatur der Schulen und Kitas in Greven als auch in Münster beträgt.
Damit sind aber auch die ersten Punkte Ihrer Anträge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 bereits abgearbeitet worden.
Sie empfehlen, diesen Antrag an die Fachausschüsse zu überweisen. Dem wollen wir gerne folgen. Wir wollen auch schauen, inwieweit man Ihr Begehren aufgreifen kann. Sie wissen, dass wir im Gemeindefinanzierungsgesetz unter der Überschrift „Bedarfszuweisung“ einen Topf haben, in dem es unter anderem heißt: „Zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen …“. Dieser ist zurzeit im GFG 2015 – den Entwurf haben wir gestern gesehen – mit 6,41 Millionen € gefüllt.
Den kann auch aufstocken, beispielsweise auf eine Summe von 150 Millionen €. Man kann das gegenfinanzieren, indem man beispielsweise die allgemeine Investitionspauschale entsprechend reduziert. Wenn diese Mittel nicht aufgezehrt werden bzw. wenn der Topf nicht in Anspruch genommen wird, gibt es auch keine Inanspruchnahme im darauf folgenden GFG-Jahr. Darüber können wir gern trefflich diskutieren.
(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)
Wir werden aber nicht darüber diskutieren – da bin ich wieder bei dem CDU-Antrag –, inwieweit wir 100 Millionen € aus dem Landeshaushalt lockermachen. Ich erinnere nur an die Debatten, die wir gestern zu dem Landeshaushaltsentwurf 2015 hatten. Das lässt sich finanziell überhaupt nicht darstellen.
Ich glaube auch nicht, Herr Abruszat, dass wir das Problem über die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer Solidarversicherung lösen können. Bei 396 Akteuren im Lande Nordrhein-Westfalen und deren unterschiedlichen Herangehensweisen wird da so schnell keine Einigkeit hergestellt sein. Insofern wäre der Weg über Bedarfszuweisungen und eine Aufstockung des entsprechenden Topfes meines Erachtens der richtige. – Vielen Dank von meiner Seite.
(Beifall von den GRÜNEN)

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