Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Kuper, was Sie da gerade aufgeführt haben, war ein Eiertanz.
(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])
Mir kam das so vor, als wollten Sie unbedingt ein Haar in der Suppe finden. Dann wurde die Vergangenheit bemüht – wer was eingebracht hat und wie lange man gebraucht hat, um das Gesetz fertigzubekommen. Freuen Sie sich doch über das Ergebnis! Sie haben auch mitbekommen, dass die Spitzenverbände von einem hervorragenden Gesetz gesprochen haben. Dann machen Sie sich das zu eigen und sagen: Tolle Angelegenheit; da sind wir natürlich dafür. – Das zum Ersten.
Zum Zweiten – dann gehe ich auch gerne auf unseren Änderungsantrag ein – zum Thema „Schwelle von 5 % bzw. 10 %“: Wie Herr Jäger gerade ausgeführt hat, ist man gut beraten, sich die im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Argumente anzuhören, sie zu bewerten und sie möglicherweise aufzugreifen. Wir wissen auch, dass damals bei der Anhörung in der 15. Legislaturperiode der Vorschlag, eine entsprechende Anhebung von 5 auf 10 % vorzunehmen, von den Spitzenverbänden kam.
(Martin Börschel [SPD]: Die CDU hat das per Änderungsantrag unterstützt!)
– Die CDU hat das unterstützt, wie ich gerade höre; die Vergangenheit ist Ihnen gegenwärtiger als mir.
Was hätte das geheißen? Ich will das einmal an einem Beispiel deutlich machen, Herr Kuper. Die Stadt Bochum hat in 2011 einen Haushaltsplan mit einem Defizit von 77 Millionen € aufgestellt. Dann haben sie sich in einem gemeinsamen Versuch der Aufgabe gestellt, ein belastbares Haushaltssicherungskonzept zu formulieren, das auch vor der Bezirksregierung Arnsberg standhält – mit erheblichem Stellenabbau, mit erheblichen Forderungen gegenüber der kommunalen Unternehmensfamilie bezogen auf das Thema Gewinnabführung etc. Sie haben es auch hinbekommen. Zum ersten Mal haben sie einen Haushalt, der von der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht anerkannt worden ist. Das Haushaltssicherungskonzept hat Bestand.
Nun wollen Sie den Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen. Das war auch die Überlegung innerhalb der Spitzenverbände. Manchmal muss man sie ein wenig anstoßen. Das soll auch so sein. Wenn man die Schwelle auf 10 % erhöht hätte, hätte die Stadt Bochum nicht nur ein Haushaltsdefizit von 70 Millionen € oder 75 Millionen € ausweisen dürfen, sondern bis auf 140 Millionen € gehen können, ohne dass ein Haushaltssicherungskonzept notwendig wäre.
Jetzt gucke ich einmal in Richtung SPD-Familie. Glauben Sie etwa, dass eine Oberbürgermeisterin aus Bochum und eine SPD-Fraktion aus Bochum angesichts der Kommunalwahl 2014 bereit gewesen wären, freiwillig die schmerzhaften Einschnitte vorzunehmen? – Nein, das glaube ich nicht. Das sagt mir zumindest meine Erfahrung. Insofern ist es gut, wenn wir jetzt den Anregungen der Spitzenverbände folgen und es bezogen auf den Schwellenwert bei der alten Regelung belassen. Das heißt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 5 % des Eigenkapitals verzehrt werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept notwendig.
Ein letztes Wort zu Herrn Hübner. Herr Hübner, Sie haben gesagt, großartiges Gesetz, von den Spitzenverbänden vorgetragen, Sie hoffen auf eine hohe Zustimmung. Ich glaube nicht daran. Wenn ich mir die Schwarmintelligenz der Piraten bei der vorherigen Abstimmung vor Augen führe, denke ich, dass man darauf nicht setzen sollte. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)