Mario Krüger: „Sie betreiben ausschließlich eine Klientelpolitik und versuchen, Ihrer Klientel auch Rechnung zu tragen.“

Antrag der FDP zur Bettensteuer

Mario Krüger (GRÜNE): Vielen Dank. – Zum Thema „Bettensteuer“ respektive „Kulturförderabgabe“:
Ich bin gegenüber diesen Instrumenten relativ reserviert. Ich will das jetzt nicht an dem Beispiel Köln festmachen. Da macht es durchaus noch Sinn. Es werden jedoch auch in anderen Städten entsprechende Steuern erhoben. Wenn man in diesem Zusammenhang den entsprechenden Aufwand und die Einnahmen sieht, dann muss man sich sehr wohl fragen: Ist es sinnvoll, ist es nicht sinnvoll? Wenn man diese Frage stellt und zu einer Antwort kommen will, dann sollte man aber auch fragen: Aus welchen Gründen wird und wurde seinerzeit darüber diskutiert, entsprechende Abgaben neu einzuführen?
Da erinnere ich, dass wir vor 2009 NRW-weit keine Kulturförderabgabe und auch keine Bettensteuer gekannt haben. Die Einführung ist 2009 im Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erfolgt. Alle reden von einem „Mövenpick-Gesetz“ – auch zu Recht –, wo der Bundesgesetzgeber die Mehrwertsteuer für das Hotelgewerbe von 19 % auf 7 % abgesenkt hat. Allein dadurch entgingen Nordrhein-Westfalen 180 Millionen € an Mehrwertsteuern, das heißt natürlich auch anteilig den Gebietskörperschaften.
Wenn Sie sich die Finanzsituation – die war 2009/2010 nicht besser als heute – vor Augen halten, dann überlegt man sehr wohl, wie man damit umgeht. Die Kommune hat im Rahmen des § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz die Satzungshoheit zur Erhebung von Kommunalabgaben. Natürlich ist das Land gefordert, rein formal zu prüfen, inwieweit die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder auch nicht. Einen entsprechenden Bescheid bezogen auf das Kölner Begehren hat es im September 2010 gegeben.
Nun, Frau Scharrenbach, bringen Sie im Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen, die Sie aus den diversen Urteilen ziehen, einiges durcheinander.
Das OVG hat die Kölner Satzung deshalb für nichtig erklärt, weil es nicht mit den Regelungen für vereinbar halten konnte, dass nicht differenziert worden ist zwischen privaten Übernachtungen zum einen und beruflich bedingten Übernachtungen zum anderen. Der Kölner Rat hat darauf reagiert und hat es auf privaten Übernachtungen heruntergebrochen.
Sie vermengen das mit einem anderen Urteil, und zwar zur Bettensteuer oder zur Kulturförderabgabe der Stadt Dortmund, die im Übrigen auch von der CDU im Rat der Stadt Dortmund mit beschlossen worden ist – das einmal am Rande –, wozu das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesagt hat, es gäbe eine unverhältnismäßig hohe Mitwirkungspflicht seitens des Hotelgewerbes. Insofern ist die Steuer nichtig. Aber Sie sollten auch wissen, dass die Stadt Dortmund Berufung eingelegt hat. Hierüber wird das OVG entscheiden.
Wenn Sie sich in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung ansehen – gerade ist es von meiner Kollegin aus der SPD-Fraktion zitiert worden –, stellen Sie fest: Das OVG Lübeck hat am 7. Februar 2013 in einem vergleichbaren Fall geurteilt, es sei sehr wohl zumutbar, hier zu differenzieren bzw. hier seinen Mitwirkungsverpflichtungen als Hotelgewerbe nachzukommen.
Deshalb bitte ich Sie, das Übel an der Wurzel zu packen. Auslöser war seinerzeit das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit der Absenkung der Mehrwertsteuer im Bereich des Hotelgewerbes. Da sollten Sie tätig werden.
Wenn man sich vor Augen hält – das war damals ein Stück weit kennzeichnend für die Diskussion, die wir gehabt haben –, dass parallel dazu entsprechende Spenden vonseiten der FDP vereinnahmt worden sind – August von Finck 1,1 Millionen €, wo viele durchaus nachvollziehbar einen gewissen Zusammenhang hergestellt haben –, wird deutlich, wie Sie an die Sache herangehen. Sie betreiben ausschließlich eine Klientelpolitik und versuchen, Ihrer Klientel auch Rechnung zu tragen. Wenn sich die Kommunen das nicht gefallen lassen bzw. ihre Instrumente nutzen, dann versuchen Sie auf anderen Wegen, das Ganze zu Fall zu bringen. Das ist nicht unser Weg.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Scharrenbach zulassen?
Mario Krüger (GRÜNE): Gerne.
Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Kollegin, bitte.
Ina Scharrenbach (CDU): Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bekannt, dass es allein in der Stadt Köln seit der Einführung der Kulturförderabgabe über 15.000 Rückerstattungsanträge von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Abgabe gegeben hat, und wie werten Sie das?
Mario Krüger (GRÜNE): Diese Rückerstattungsansprüche haben wir nicht nur in Köln. Auch in Dortmund hatten wir eine Situation, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in dem Zusammenhang geurteilt hat. Selbstverständlich sind hier Steuern, die erhoben worden sind, im Zusammenhang mit beruflich bedingten Abgaben zurückzuerstatten. Dem wird die Stadt Köln auch nachkommen.
Sie sollten – Sie haben selbst die Zahlen genannt – auch sehen, welche Einnahmen die Stadt Köln in diesem Zusammenhang vereinnahmen konnte, auch wenn sie rückläufig sind oder möglicherweise bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung nicht den Erwartungen entsprachen, die man sich seinerzeit gesetzt hatte. 7 Millionen € sind kein Pappenstiel, auch nicht für eine Stadt wie Köln.
Jeder, der sieht, in welchem Umfang Städte wie Köln ihre Kultureinrichtungen mittlerweile zur Disposition stellen bzw. kaum noch Möglichkeiten haben, diese auskömmlich zu finanzieren, der ist dankbar über jeden Euro, insbesondere über 7 Millionen €, die in diesem Zusammenhang vereinnahmt werden konnten.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir werden anknüpfend an meine Vorrednerin von der SPD-Fraktion diesen Antrag heute nicht ablehnen. Nein, er wird seinen Ehrenlauf bekommen, und zwar eine Beratung im Fachausschuss. Dort werden wir uns wiedertreffen – wahrscheinlich im Juni dieses Jahres – und die ganze Angelegenheit dort hinbringen, wo sie hingehört, nämlich in den Papierkorb. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])