Mario Krüger: „Insgesamt wird dieses Vorhaben von allen Beteiligten – mit Ausnahme des Initiators des Gesetzesentwurfes – abgelehnt“

Gesetzentwurf der CDU zum Bürokratieabbau in den Kommunen

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Mario Krüger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Nettekoven, es dürfte Ihnen – nach den Beratungen im Finanzausschuss bzw. im zuständigen Fachausschuss, dem Kommunalausschuss – klar sein, wie die Entscheidung ausfallen wird.
Gerne will ich noch einmal auf das Verfahren und das eingehen, was da vorgetragen worden ist. Wir hatten miteinander eine schriftliche Anhörung vereinbart. Es gab – da haben Sie Recht – drei Stellungsnahmen. Eine kam vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Interessant fand ich auch den Hinweis in dieser Stellungnahme: Der vorliegende Gesetzentwurf hat viele Elemente aus Mecklenburg-Vorpommern übernommen. – Andere würden sagen: Es wurde abgeschrieben. Aber egal. Sie erklären, dass der Städte- und Gemeindebund Mecklenburg-Vorpommern dieses Gesetz angeregt hat. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf aus Ihrer Feder aus dem Kreis des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich begrüßt wird.
Anders sieht es bei der Stadt Bielefeld aus. Der Kollege, der neben Ihnen sitzt, kommt ja aus Bielefeld. In Bielefeld wird ganz deutlich gesagt: Es wird davon abgeraten, dem Vorschlag zu folgen. Bereits jetzt gibt es schon hinreichende Gelegenheiten, Standards zu hinterfragen. Aus Bielefeld wird vorgetragen: Es ist nicht gut, wenn Standards im Nachgang hinterfragt werden. Es ist besser, wenn man es am Anfang macht. Solche Regelungen greifen normalerweise zu spät. Sie bemängeln unter anderem die Darlegungspflicht, die Sie in § 2 Nr. 1 vorgeschlagen haben. Und Sie verweisen auf die bestehende Clearingstelle, die schon jetzt gut funktioniert und wo entsprechende Vorschläge und Erfahrungen aus dem kommunalen Raum eingebracht werden können.
Schauen wir einmal etwas näher – meine Vorvorrednerin hat es schon getan; aber ich will noch einmal tun – auf die Stellungnahme aller drei kommunalen Spitzenverbände. Die sagen ganz deutlich: Nicht die Kommunen, sondern das Land sollte hinterfragen, inwieweit die gesetzten Standards angemessen sind oder auch nicht. Das heißt: Delegiere nicht Verantwortung nach unten. – Sie führen weiterhin aus: Es sollten mehr Selbstverwaltungsaufgaben pflichtiger Art den Kommunen übertragen werden, ohne im Detail zu regeln, wie es ausgeführt wird. Das heißt: weniger Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
Sie verweisen darauf, dass der Eindruck, der geschaffen worden ist, unzutreffend ist, dass eine Vielzahl von Landesgesetzen in diesem Zusammenhang überhöhte Standards enthalten, und weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass viele Vorgaben nicht der Landesgesetzgeber, sondern der europäische Gesetzgeber oder der Bundesgesetzgeber bestimmt.
Die Entscheidungskompetenz – dabei geht es um die Frage, wie man mit entsprechenden Vorschlägen umgeht, wenn man denn Ihrem Gesetzesentwurf folgt – soll das zuständige Fachministerium treffen. Dazu sagen der Städte- und Gemeindebund, der Städtetag und der Landkreistag: Das, was sie in § 2 Abs. 2 geregelt haben, kann doch wohl nicht wahr sein. Diejenigen, die diese Standards formuliert haben, sollen anschließend entscheiden, inwieweit diese Standards beibehalten werden. – Da gibt es eine ganz klare Interessenkollision – insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass diese Standards im Regelfall im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens im Landtag beschlossen worden sind. Insofern gibt es in diesem Zusammenhang auch keine große Bereitschaft, hier entsprechende Abweichungen vorzunehmen.
Insgesamt wird dieses Vorhaben von allen Beteiligten – mit Ausnahme des Initiators des Gesetzesentwurfes, des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern – abgelehnt. Die Erfahrungen aus 2006 sind hier bereits vorgetragen worden. Das Anliegen, was Sie hiermit verfolgen, nämlich Standards zu reduzieren, teilen wir durchaus. Der Weg aber, den Sie hier beschreiten wollten, ist nicht richtig. Er führt nicht zum Ziel. Daher auch die ablehnenden Stellungnahmen und auch unsere ablehnende Einschätzung. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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