Mario Krüger: „Grundsätzlich stehen wir Regelungen, die zu Vereinfachungen von Bürgerbegehren führen, sehr offen gegenüber. „

Antrag der FDP zu direkter Demokratie

Mario Krüger (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abruszat, grundsätzlich stehen wir Regelungen, die zu Vereinfachungen von Bürgerbegehren führen, sehr offen gegenüber. Ich denke, das ist in den Beratungen und auch in der Anhörung deutlich geworden.
Insofern will ich einmal weg von dem Thema, ob man Nachhilfe braucht oder nicht. Wir haben auch Ihr Anliegen in diesem Zusammenhang ernsthaft geprüft. Sie haben ja zwei Themenbereiche angesprochen. Zum einen ist das die Zulässigkeit von Bürgerbegehren mit den Themen: Fragestellung, Finanzierung, verbindliche Verwaltungsauskunft ja oder nein. Sie haben zum Zweiten das Thema der Zulässigkeit von Unterstützerunterschriften in den entsprechenden Listen thematisiert.
In der Anhörung ist deutlich geworden, dass bezogen auf die Frage der Zulässigkeit von Bürgerbegehren und einer Vorabentscheidung der Verwaltung nicht unmaßgeblich in die Kompetenz des Rates eingegriffen wird. Das heißt, der Rat kann, wenn die Verwaltung abschließend sagt, das Bürgerbegehren sei zulässig, diese Entscheidung nicht mehr korrigieren. Damit wird in die Kompetenz des Rates eingegriffen. Und wenn die Verwaltung erklärt, das sei nicht zulässig, ist das auch eine abschließende Mitteilung. Dann hat der Rat auch keine Möglichkeit mehr, diese Angelegenheit an sich zu ziehen bzw. zu einer anderen Einschätzung zu kommen. Das ist von den Sachverständigen vorgetragen worden. Es ist auch nachvollziehbar. Insofern können wir in diesem Zusammenhang Initiatoren von Bürgerbegehren auch keine Hilfestellung geben.
Zum zweiten Thema: Da ist Ihr Antrag ein wenig überholt. Er datiert vom 19.02. dieses Jahres. Das ist mittlerweile acht Monate her. Darauf nimmt auch Herr Biesenbach Bezug. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 1. August zu sehen. Es hat in einer Eilentscheidung ganz klar dargelegt, dass – bezogen auf die Frage, inwieweit Unterschriften von Unterstützern anzuerkennen sind –, nicht alle geforderten Angaben gemacht werden müssen, sondern es reicht völlig aus, wenn sie – sprich: die kommunalen Verwaltungen – in die Lage versetzt werden, durch Abgleich mit Meldedateien etc. in diesem Zusammenhang tätig zu werden.
Wir hatten in der Anhörung – die im Übrigen vor der OVG-Entscheidung datiert war – am 07.06.2013 deutlich gemacht, dass wir dort Handlungsbedarf sehen, aber nicht im Rahmen einer gesetzlichen Regelung, sondern in einer untergesetzlichen Regelung. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass wir die entsprechenden Gespräche mit dem Ministerium geführt haben. Dann kam die Sommerpause, und es kam die Eilentscheidung. Die Sache hatte sich dann für die Initiatoren auch ein Stück weit in der Art und Weise erledigt, dass das OVG-Urteil vom Innenministerium aufgegriffen wurde. Der entsprechende Erlass ist überarbeitet worden. Insofern wissen alle Kommunen Bescheid, wie mit entsprechenden Unterschriftenlisten umzugehen ist. Das ist in der Sache gut. Insofern hat sich Ihr Anliegen in der Angelegenheit erledigt bzw. dem ist dann auch Rechnung getragen worden.
(Kai Abruszat [FDP]: Genau!)
Das ist auch gut so. Das war auch unser Anliegen. Wir haben das auch in der Anhörung deutlich gemacht. Insofern hat sich der Antrag erledigt. Daher auch die Ablehnung. Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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