Mario Krüger: „Gesetzentwurf schreibt Augenhöhe fest“

Umlagengenehmigungsgesetz

Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Einschätzung der Ausgangslage, die Sie, Frau Fasse, genannt haben, nämlich der unzureichenden finanziellen Finanzausstattung der Gebietskörperschaften, sind wir uns einig. Aber Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass wir uns sehr wohl der Situation annehmen und beispielsweise mit dem Stärkungspakt und den entsprechenden Finanzmitteln der Lage gestellt haben.
Sie haben in Ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge getragen, dass es den Gebietskörperschaften so geht. Und Sie sollten in Ihrem Verantwortungsbereich auch dafür Sorgen tragen, dass beispielsweise das Thema „Soziallasten“ endlich dort gelöst wird, wo es hingehört, und zwar auf die Bundesebene.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Zum Zweiten: Wir nehmen wahr, dass es erhebliche Verteilungsauseinandersetzungen bezogen auf die Frage, wie man mit Geld umgeht, gibt. Wir erleben auch, dass in der Regel diejenigen verlieren, die an der untersten Stelle stehen. Das sind im kreisangehörigen Raum in der Regel die kreisangehörigen Kommunen und nicht unbedingt die Landkreise.
Wenn der Landkreistag sagt, er habe keine Probleme mit der Bemessung der Kreisumlage, da man sich austausche und viele Entscheidungsträger aus dem kommunalen Raum stammten und es insofern keinen Handlungsbedarf gebe, dann irrt er sich.
Ich will Ihnen nur zwei Pressemeldungen zitieren. Eine ist aus dem Jahre 2011: „Bürgermeister meutern gegen die Kreisumlage“. – Das ist also Thema im „Kreis Soest“. Oder eine zweite Pressemeldung: Alle Bürgermeister aus dem Märkischen Kreis protestieren gegen die Kreisumlage aus 2010.
Es gibt da also sehr wohl Handlungsbedarf, und zwar deshalb, weil bezogen auf die Frage der Kreisumlage keine Diskussion auf Augenhöhe erfolgt. Dem nehmen wir uns an.
In diesem Zusammenhang formulieren wir einen Gesetzentwurf und werden diesen heute auch so verabschieden, wonach ein Benehmen zwischen dem kreisangehörigen Raum und dem Landkreis herzustellen ist. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite in den kreisangehörigen Kommunen keine Stellenbesetzungen vornehmen, keine Höhergruppierungen vornehmen, während in Landkreisen das häufig noch die Regel ist. Wenn konsolidiert werden muss – das muss es ohne Zweifel –, dann bitte auf beiden Schultern, also nicht nur in dem kreisangehörigen Raum, sondern auch im Landkreis.
Deswegen ist es richtig, dass wir uns der Situation annehmen und diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben und damit auch klarmachen, wohin wir wollen und was wir in diesem Zusammenhang tun werden. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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