Mario Krüger: „Es werden Anregungen der kommunalen Familie aufgegriffen.“

Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Mario Krüger (GRÜNE): Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Frau Steinmann hat im Wesentlichen ausgeführt, was Inhalt des Gesetzes ist. Es sollen noch einmal diverse Regelungen getroffen werden.
Man kann sicherlich noch einmal überlegen, inwieweit die Einschätzung, die Sie vorgenommen haben, Herr Biesenbach, dies sei ein Reparaturgesetz zur Vorlage vom April letzten Jahres, zutreffend ist. Ich weiß nur, dass in diesem Zusammenhang noch eine ganze Reihe von Änderungswünschen aus dem Bereich der kommunalen Familie vorgetragen worden sind. Diese haben wir aufgegriffen. Sie sind auch Gegenstand der Beschlussempfehlung in diesem Hause.
Ich will es kurz machen, einfach weil ich in diesem Zusammenhang keine Kontroversen bezogen auf die Frage sehe, wie man da herangeht, wenn man nicht – wie Sie, Herr Biesenbach, vorgetragen haben – von Vornherein dem ganzen Vorhaben negativ gegenübersteht. Dabei geht es um die Zusammenlegung der Wahlen 2020 und die Fragen, inwieweit Oberbürgermeister- und Ratswahlen gemeinsam durchgeführt werden, wie die Übergangsregelungen aussehen, inwieweit man in diesem Zusammenhang den jetzigen Amtsinhabern gestattet, bei Beibehaltung der Pensionsansprüche vorzeitig zurückzutreten etc. Wenn man das Ganze nicht will, dann ist klar, dass man auch diese Veränderungen nicht will. Das kann ich nachvollziehen. Diese Diskussion haben wir aber schon im April geführt.
Hier wird jetzt nachgebessert – um Ihre Worte aufzugreifen –, bzw. es werden Anregungen der kommunalen Familie aufgegriffen. Das werden wir tun und auch so beschließen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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