Mario Krüger: „Es geht hier nicht um den Untergang der kommunalen Entscheidungskompetenz“

Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung

Mario Krüger (GRÜNE): Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Präsident! In einem möchte ich Ihnen zustimmen, Herr Nettekoven. Die Frage, inwieweit § 108a GO NRW – „Arbeitnehmerbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten“ – geändert werden soll, ist sicherlich nicht von den kommunalen Spitzenverbänden ausgegangen.
Aber Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass eine Reihe von Gebietskörperschaften hier sehr wohl einen Handlungsbedarf aufgezeigt hat; unter anderem ist meine Heimatstadt Dortmund beteiligt. Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen: Es geht hier nicht um einen Untergang der kommunalen Entscheidungskompetenz, sondern wir knüpfen an das an, was wir im Dezember 2010 gemacht haben, nämlich die erstmalige Einführung einer Drittelbeteiligung von Arbeitnehmern in fakultativen Aufsichtsräten entsprechend zu modifizieren bzw. auszuweiten.
Ich möchte deutlich machen: Es bleibt im Benehmen der Kommune, inwieweit sie für ihre Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern erstens überhaupt einen Aufsichtsrat einrichtet, zweitens – wenn sie einen Aufsichtsrat einrichtet – in diesem Zusammenhang Arbeitnehmer einbezieht und drittens – bezogen auf die Frage, in welcher Größenordnung einbezogen wird – entweder nach der jetzigen Regelung verfährt – das heißt: Drittelbeteiligungsgesetz – oder aber die neu geschaffenen §§ 108a, 108b anwendet und in diesem Zusammenhang eine paritätische Mitbestimmung zugrunde legt.
Wir haben in der kommunalen Familie eine Vielzahl von Unternehmen mit Mitarbeiterschaften größer 500 und größer 2.000. Bei all meinen Erfahrungen habe ich jedoch nicht erkennen können, dass in diesem Zusammenhang schlechte Entscheidungen getroffen wurden, wenn Arbeitnehmer einbezogen worden sind, ganz im Gegenteil: In diesem Zusammenhang ist der Horizont – bezogen auf die Frage, auf welcher Grundlage eine Abwägung erfolgt – eher erweitert, als dass er kleiner geworden sind.
Die Reihe von Änderungen, die wir vorgenommen haben – Herr Wolf hat es gerade angesprochen – ist eher redaktioneller Natur. Wir haben nicht ohne Grund den Bereich der paritätischen Mitbestimmung bis Ende 2020 begrenzt, weil wir dann im Zusammenhang mit einer Evaluierung ausloten wollen: Wie hat das funktioniert? Wird dieses Instrument aufgegriffen, oder sollte man darauf möglicherweise nicht mehr zugreifen?
Herr Nettekoven, eines sollten Sie sich im Zusammenhang mit der Frage, wie Sie sich zu dieser Gesetzesvorlage verhalten, klar machen: Der bestimmende Einfluss der Gesellschafterversammlung bleibt bestehen, und damit natürlich auch das Weisungsrecht des Rates. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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