Mario Krüger: „Es bleibt bei den Mittelbehörden; es bleibt bei den Bezirksregierungen“

Antrag der CDU zur Kontrolle der Geldwäsche

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir erleben hier das Aufblasen eines Popanzes. Ich möchte deshalb zunächst einmal die Debatte darauf zurückführen, um was es hier eigentlich geht bzw. was sie Ausgangsgrundlage ist.
Da gibt es aus dem Wirtschaftsministerium einen Verordnungsentwurf, mit dem Teilbereiche zum Thema „Geldwäschegesetz“ auf die kommunalen Ordnungsbehörden übertragen werden sollen. Darüber kann man nachdenken. Darüber wird auch in anderen Bundesländern nachgedacht, bzw. dort ist es schon realisiert worden mit entsprechenden Erfahrungen, auf die ich gleich gerne eingehen möchte.
Die üblichen Verfahren sehen so aus, dass im Vorfeld die kommunalen Spitzenverbände um eine entsprechende Einschätzung gebeten werden. Diese liegt vor, offensichtlich auch der CDU-Fraktion. Ansonsten hätte man diesen Antrag nicht gestellt.
Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass diese Aufgaben, bitte schön, nicht auf die Ordnungsbehörden abgewälzt werden dürfen – einfach deshalb, weil die entsprechende Kompetenz dort nicht vorhanden ist. Auch bei der Frage der damit verbundenen Aufwendungen stimmen sie nicht mit der seitens des Wirtschaftsministeriums vorgetragenen Einschätzung überein.
Wie reagiert man darauf? Man bewertet im Wirtschaftsministerium einen solchen Prozess hausintern. Die Bewertung liegt vor und lautet, wie man in der „Rheinischen Post“ vom 23. April 2013 nachlesen kann: NRW-Wirtschaftsministerium rückt nach massiven Protesten vom Verordnungsentwurf ab.
Das ist der übliche Verfahrensablauf. Es bleibt bei den Mittelbehörden; es bleibt bei den Bezirksregierungen. Inwieweit das noch weiter optimiert werden kann, ist Angelegenheit der Landesregierung. Wir sind auch gespannt, was da möglicherweise noch anders gemacht werden kann. Wir wissen aus Erfahrungen in anderen Ländern wie Schleswig-Holstein, in denen eine entsprechende Übertragung auf die Ordnungsämter vorgenommen worden ist, dass sich das nicht bewährt hat. Mittlerweile hat man das hier auch erkannt bzw. es in diesem Zusammenhang anders geregelt.
Dass Handlungsbedarf besteht, wird sehr deutlich. Ich will hier nur einige Beispiele nennen. In Thüringen ist das Ganze in einer Mittelbehörde angesiedelt worden. Insgesamt sind zwei Prüfer für 22.000 Unternehmen tätig. Dass die Gewerbebetriebe dort hinreichend über ihre Verpflichtungen informiert werden können, kann bezweifelt werden. Eine ähnliche Situation gibt es in Bayern bezogen auf Innenministerium. In Baden-Württemberg ist es bei den Regierungspräsidenten angesiedelt.
Wir sehen da durchaus Handlungsbedarf. Die Lösung kann aber nicht so aussehen – da stimmen wir mit der von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Einschätzung überein –, dass das ganze Thema auf die Ordnungsämter verlagert wird. Das ist mittlerweile auch innerhalb des Ministeriums Erkenntnisstand. Insofern wird es in diesem Zusammenhang kein weiteres Beratungsverfahren geben.
Daher ist es ein Popanz, den Sie hier aufblasen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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