Mario Krüger: „Ergebnisoffen in den Ausschüssen beraten“

Kommunalwahlgesetz

Mario Krüger (GRÜNE): Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wertes Landtagspräsidium! Die Dortmunder Riege trifft sich hier an diesem Pult – durchaus zu Recht.
Herr Sommer, Sie haben in Ihrer Einführung den Bezug zu der Situation in Dortmund hergestellt. Ich will durchaus nicht verkennen, dass die Dortmunder manchmal eigene Wege gehen, die nicht ganz nachvollziehbar sind. Man wählt gerne und immer wieder. Das soll auch so sein, und insofern werden wir uns auch der Wahl am 26. August 2012 stellen.
Ich sehe, bezogen auf die Ereignisse in Dortmund, auch durchaus Regelungsbedarf. Wir haben beispielsweise sehr intensiv diskutiert, wie es mit der Entsendung von Arbeitgebervertretern aus der Kommune in kommunale Unternehmungen weitergeht oder wie man mit der Situation der Fraktionsmitarbeiter umgeht. Da hat es einiges an Gesprächen gegeben. Man hat versucht zu improvisieren und ist auch zu ganz guten Lösungen gekommen. Die dabei gemachten Erfahrungen sollten aber durchaus genutzt werden, um eine generelle Regelung zu schaffen.
Inwieweit Ihr Wunsch richtig und sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage. Ich vergleiche das immer ein bisschen mit dem Sport. Das ist wie bei einem 400-m-Hürdenlauf, bei dem jemand durch ein grobes Foul einen Start unterbunden hat, der dann neu angesetzt werden muss, und jemand sagt: Ich möchte auch gerne dabei sein.
Sie, Herr Sommer, haben sich als Partei in Dortmund ganz bewusst entschieden, 2009 nicht anzutreten – wohl wissend, dass diese Periode 2014 endet. Es ist von meinen Vorrednern gerade schon ausgeführt worden: Wir reden hier von einer Wiederholungswahl, bei der im Grundsatz der Wahlgang mit der gleichen Kandidatenriege wie bei der Ausgangswahl anzugehen ist.
Sie werden, habe ich mir berichten lassen, in dieser Woche die Wahlvorschläge für die Dortmunder Wiederholungwahl einreichen. Wahrscheinlich wird dann die entsprechende Wahlprüfung ergeben, dass diese nicht statthaft sind, und sie werden abgelehnt. Sie beabsichtigen in diesem Zusammenhang auch, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Diesen Weg sollen Sie auch gehen.
Wir sind gut beraten, Ihren Gesetzesentwurf in den entsprechenden Fachausschüssen zu behandeln – auch unter Würdigung dessen, was beispielsweise das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen oder vielleicht auch das OVG in Münster sagen werden.
Nach meiner Einschätzung ist das nicht zulässig. Aber wir sind da ergebnisoffen und hören auch gerne zu. Dann werden wir auch zu einer entsprechenden Einschätzung kommen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

Hier das Video zur Rede:

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