Mario Krüger: „…ein Instrument zu finden, wie die Bürgerschaft über das Ratsleben besser informiert werden kann“

Gesetzentwurf der Piraten zur Partizipation auf kommunaler Ebene

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Mario Krüger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ich will einen anderen Zungenschlag in die Argumentation hineinbringen als der, der von den beiden Beteiligten im Vorfeld benutzt wurde.
Zunächst einmal, Herr Herrmann: Ihr Anliegen, das Sie vortragen, ist durchaus gerechtfertigt. Nur ist der Lösungsvorschlag, den Sie uns aufzeigen, unseres Erachtens nicht praxistauglich bzw. mit den vereinbarten Regelungen nicht zu vereinbaren.
Ich möchte auf den jetzigen Verfahrensstand eingehen. Dort, wo sich die Räte entschieden haben, Ratssitzungen über Bild- und Tonaufzeichnungen mittels Internet – über Livestreaming, wie es so schön heißt – zu veröffentlichen, ist die Einwilligung eines jeden einzelnen Betroffenen notwendig, und zwar für jeden einzelnen Redebeitrag.
Diese Aufzeichnungen werden dann für ein Jahr gespeichert. Mitarbeiter der Verwaltung, die möglicherweise in das Bild hineinkommen, können der Aufzeichnung widersprechen. Die Aufzeichnungen, die vorgenommen werden, erfolgen ausschließlich von Redebeiträgen, die vom Rednerpult aus gehalten werden.
Wenn man sich einmal die Praxis in den kommunalen Räten ansieht, dann stellt man fest, dass Redebeiträge üblicherweise nicht vom Rednerpult gehalten werden – sofern es überhaupt vorhanden ist –, sondern in der Regel vom Platz erfolgen.
Da stecke ich in dem Dilemma, dass jemand gerne seinen Beitrag veröffentlicht sehen möchte, der dazu auch eine entsprechende Einwilligung erteilt; er hat aber Sitznachbarn vor ihm, neben ihm, hinter ihm, die in dem Bild mit aufgezeichnet werden. Und die können dieser Veröffentlichung widersprechen.
Insofern gibt es da durchaus Handlungsbedarf, nämlich einerseits bei der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Kommunalpolitikern, und andererseits ein Instrument zu finden, wie die Bürgerschaft über das Ratsleben ein Stück weit besser informiert werden kann.
Diesem Anspruch werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aber nicht gerecht, weil Sie den Aspekt „Bewahrung der Persönlichkeitsrechte“ völlig ausgeklammert haben. Herr Herrmann, wir haben hierzu diverse Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragten geführt, um gemeinsam mit dem Ministerium zu überlegen, inwieweit es praktikable Lösungen gibt, die es ermöglichen, bei Einwilligung der Betroffenen auch Aufzeichnungen für Reden vorzunehmen, die vom Platz gehalten werden, wohlwissend, dass dann auch automatisch die Sitznachnachbarn mit aufgezeichnet werden.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Das macht der Rat selber in seiner Satzung vor Ort!)
Wir haben bisher noch keinen praktikablen Weg gefunden. Insofern – bei aller Sympathie für Ihr Anliegen, das wir durchaus für gerechtfertigt halten – halten wir den Weg, den Sie uns hier aufzeigen, für keinen guten und werden uns deswegen auch gegen die Gesetzesvorlage aussprechen.
Das heißt aber nicht, dass das Anliegen nicht gerechtfertigt ist. Wir werden schauen, wie wir es in den weiteren Monaten, möglicherweise auch in der nächsten Legislaturperiode, erneut aufgreifen können. Bis dahin.
(Beifall von den GRÜNEN)

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