Mario Krüger: „Der Antrag zur Einsetzung einer Ehrenamtskommission spricht für sich.“

Antrag von SPD, GRÜNEN und FDP zur Stärkung des Kommunalen Ehrenamts

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Eigentlich wollte ich mich nur mit wenigen Worten zu diesem Punkt der Tagesordnung äußern. Denn der Antrag zur Einsetzung einer Ehrenamtskommission spricht für sich. Er wird zudem von allen im Landtag vertretenen Fraktionen mitgetragen und ist insofern überhaupt nicht strittig.
Eigentlich – bis heute, 14 Uhr. Denn um 14 Uhr wurde der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion eingestellt. Vorab, Herr Kuper: Ich empfinde es als Zumutung, dass Sie, nachdem wir uns in den letzten 14 Tagen sehr intensiv über alle Fraktionsgrenzen hinweg ausgetauscht haben, um zu einem einvernehmlichen Antrag zu kommen, uns heute ein neues Papier vier Stunden vor der Behandlung des eigentlichen Punktes präsentieren. Es war auch noch – das sei nur am Rande bemerkt, Herr Kuper – mit Forderungen gespickt, die bisher in den interfraktionellen Gesprächen mit keiner Silbe von Ihnen vorgetragen wurden.
Meine Damen und Herren, man könnte meinen, in den Nächten von Dienstag bis heute, habe Sie, Herr Kuper, der Funke der Erleuchtung getroffen.
(André Kuper [CDU]: So ist es!)
Da macht es Sinn, sich den Entschließungsantrag etwas näher anzuschauen. Frau Steinmann hat dazu schon etwas gesagt.
Die wesentliche Veränderung in den Punkten 1 und 2 besteht darin, dass nicht der Landtag eine Kommission einsetzt und entsprechende Mitglieder beruft, sondern dass das die Landesregierung machen soll. Ich weiß nicht, welches Verständnis Sie von der Aufgabe des Landtags haben.
(Christof Rasche [FDP]: Da hat er natürlich recht!)
Aber es ist originäre Aufgabe des Landtags, eine entsprechende Entscheidung zu formulieren, dass wir erstens eine solche Kommission einsetzen und zweitens bestimmen, wer in diese Kommission berufen wird.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags – das ist sozusagen die Krönung –: Sie wollen die Stellung der Hauptverwaltungsbeamten aufwerten. Wir haben sozusagen mit Mühe die früheren Entscheidungen aufgehoben. Ich erinnere nur an die Vorlagen, die Frau Steinmann gerade angesprochen hat. Wenn aufgewertet wird, geht das in der Regel zulasten der Landräte bzw. der Räte. Das wollen wir nicht.
Sie wollen die Nebenverdienste von Bürgermeistern und Landräten sowie deren Abführungsverpflichtungen neu regeln. Herr Kuper, das wurde geregelt, und zwar mit der Entscheidung vom 11. März 2011 des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach alle entsprechenden Vergütungen an die Gemeinde abzuführen sind. Das wollen wir so stehenlassen; daran wollen wir festhalten, auch wenn das dem einen oder anderen Bürgermeister oder Landrat nicht gefällt.
Jetzt kommen wir zum Sahnehäubchen, nämlich zur Diskussion über die Einführung einer Sperrklausel, die in dieser Kommission geführt werden soll. Was das Thema in einer Ehrenamtskommission zu suchen hat, hat sich mir, auch nachdem ich vier Stunden lang überlegt habe, bisher noch nicht erschlossen.
(Beifall von der SPD und Frank Herrmann [PIRATEN])
Wenn Sie der Auffassung sind, darüber müsse man diskutieren, hätte man das unter Punkt 5 der heutigen Tagesordnung bereden sollen, als es um die Einsetzung einer Landesverfassungskommission ging. Da hätte man überlegen können, inwieweit die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Berlin eine Relevanz für Nordrhein-Westfalen haben und ob es sinnvoll ist, in ähnlicher Art und Weise zu agieren – aber doch bitte nicht in einer Ehrenamtskommission.
Ich fing mit dem Wort „eigentlich“ an. Eigentlich gehört ein solcher Antrag in den Papierkorb. Aber wir wollen an der bisherigen Tradition festhalten, wonach alle Anträge, egal wie ihre Substanz ist, im weiteren Beratungsverfahren bleiben. So soll es auch geschehen. – Vielen Dank.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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