Mario Krüger: „Das ist im Interesse der Kommunen“

Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse

Mario Krüger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage – um es einmal so zu formulieren –: Glück gehabt! Ansonsten hätte ich in dem Zusammenhang wahrscheinlich etwas über beide Bereiche ausführen wollen bzw. müssen.
Auf den Änderungsantrag möchte ich nicht eingehen. Dazu hat der Kollege Michael Hübner einiges gesagt. Ich möchte aber gerne auf das eingehen, was der Kollege Nettelstroth in diesem Zusammenhang hier ausgeführt hat.
Sie wissen, wir haben erhebliche Probleme im Bereich der Haushaltsrechnungen. Es gibt eine ganze Reihe von Gemeinden, die bezogen auf die Frage der Vorlage der Haushaltsrechnungen noch einen erheblichen Nachholbedarf haben. Wir haben auch schon verschiedene Instrumente angewandt – um es einmal so zu formulieren –, um sicherzustellen, dass das kurzfristig entsprechend abgearbeitet wird.
Noch problematischer ist es bei den Gesamtabschlüssen. Wer mit diesem Begriff nichts anfangen kann: In der Privatwirtschaft sprechen wir von Konzernabschlüssen. Da sieht es noch schwieriger aus. Warum? – Weil das wesentlich arbeitsintensiver ist. Dabei muss man beispielsweise bezogen auf das Thema der Rückstellungen zu gleichen Einschätzungen kommen, die internen Leistungsbeziehungen herausrechnen. Das ist ein erheblicher Arbeitsaufwand. Wer sich einmal anschaut, wie die Beteiligungsstruktur der einzelnen Kommunen aussieht – das bezieht sich insbesondere auf die kreisfreien Städte –, der weiß, dass das mit erheblichen Abstimmungsschwierigkeiten verbunden ist und – daraus ableitend – auch Personalkapazitäten bindet. Wir ziehen bezogen auf die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 einen Schlussstrich. Wir erwarten, dass für das Haushaltsjahr 2015 ein entsprechender Gesamtabschluss vorgestellt und durchgeführt wird, sodass wir dann möglicherweise im Frühjahr 2017 in dem Zusammenhang ein relativ gutes Bild haben, beispielsweise zur Gesamtverschuldung des Konzernes Kommune – um es einmal so zu formulieren –, um daraus auch unsere Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Das ist gut so, denn es macht keinen Sinn, sozusagen alten Daten hinterherzulaufen. Es ist auch deshalb gut, weil alles andere im Zusammenhang mit den Personalkapazitäten, die wir in den kommunalen Kämmereien haben, überhaupt nicht umsetzbar wäre. Insofern ist es gut, dass dieser Gesetzentwurf vorliegt, und ich würde mich freuen, wenn aus der zustimmenden Enthaltung, Herr Nettelstroth, eine Zustimmung werden würde. Das ist im Interesse der Kommunen, auch so vorgetragen von den kommunalen Spitzenverbänden. Gerade Sie, der aus der Stadt Bielefeld kommt und in diesem Zusammenhang auch das Konstrukt der kommunalen Beteiligung kennt, weiß, mit welchem Arbeitsaufwand das verbunden ist und welchen Informationsgehalt ein Gesamtabschluss von 2010 noch hat. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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