Mario Krüger: „Das ist auch ein Beitrag zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“

Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN zur kommunalen Selbstverwaltung

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Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist ein guter Tag für das kommunale Ehrenamt. Wir bringen einen mehrjährigen Prozess zum Abschluss. Heute setzen wir die Empfehlungen der Ehrenamtskommission um. Insofern erleben Sie einen sehr zufriedenen Mario Krüger.
Der vorliegende Gesetzentwurf greift verschiedene Bausteine auf. Wir ändern zum Ersten die Gemeindeordnung, zum Zweiten die Kreisordnung, zum Dritten die Landschaftsverbandsordnung und zum Vierten das Gesetz über den Regionalverband Ruhr. Als kleinen Nachtrag gibt es zum Fünften noch die Änderung im Kommunalwahlgesetz bezogen auf die Frage der Hauptverwaltungsbeamten.
Von meiner Vorrednerin ist schon angesprochen worden, wer sich denn überhaupt noch in den Räten wiederfindet bzw. welche Bevölkerungsgruppen überhaupt noch in diesem Zusammenhang wahrgenommen werden. Meine Erfahrung ist: Demokratie und politische Willensbildung erleben die meisten Menschen nicht unbedingt über Debatten im Bundestag oder Debatten im Landtag, sondern in der Regel vor Ort in den Gemeindevertretungen selbst.
Wer sich vor Augen führt, welche Zugangsvoraussetzungen wir mittlerweile haben und welche Hürden aufgebaut werden, Politik, politisches Ehrenamt, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, stellt fest, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt.
Ich mache das einmal am Thema „Verdienstausfall“ fest. Derzeit kann jede Kommune im Einzelfall regeln, in welchem Umfang Verdienstausfall erstattet wird. Da gibt es Situationen wie zum Beispiel in meiner Heimatstadt Dortmund, wo der Regelstundensatz, der erstattet wird, bei 7,50 € liegt, also unterhalb des Mindestlohns, oder in Siegen, wo der Höchstsatz in der Hauptsatzung der Stadt Siegen mit 17,75 € beziffert worden ist. Das heißt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Selbstständige, die mehr als 3.000 € an Einkünften erzielen, zahlen regelmäßig drauf, wenn Sitzungen innerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden.
Das wollen wir ändern, indem wir das landeseinheitlich vereinheitlichen, und zwar in der Art und Weise, dass wir per Rechtsverordnung über das Ministerium einheitliche Regelungen hierfür zugrunde legen werden.
Ein weiteres Thema sind zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende. Wer einem Finanzausschuss als Ausschussvorsitzender vorsteht, der weiß, welche Arbeit damit einhergeht. Es sind Gespräche mit der Verwaltung notwendig; es sind Gespräche mit den einzelnen Beteiligten aus den Fraktionen zu führen; man muss schauen, inwieweit man Konsens zwischen einzelnen Fraktionen organisieren kann. Dafür geht eine Menge Zeit drauf. Insofern haben wir uns darauf verständigt, dass wir eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zur Verfügung stellen wollen.
Im Hinblick auf die Zersplitterung der Räte haben wir eine Änderung in der Landesverfassung vorgenommen. Man kann aber natürlich auch parallel dazu einfachgesetzliche Maßnahmen ergreifen. Das haben wir beim Thema „Mindestfraktionsgrößen“ getan.
Bisher erfolgt die Regelung in Abhängigkeit davon, wie die Gemeinde verortet ist. Abhängig davon, ob es sich um eine kreisangehörige Gemeinde oder eine kreisfreie Gemeinde handelt, sind es zwei bzw. drei Mitglieder.
Wir orientieren uns jetzt an einer 5-%-Regelung. Wenn eine Partei 5 % der Stimmen erreicht hat, dann sollte sie in einer Gemeindevertretung auch den Fraktionsstatus haben. In diesem Zusammenhang haben wir die Mindestfraktionsgrößen in Abhängigkeit von der Größe der Räte gestaffelt.
(Beifall von der SPD)
– Vielen Dank.
(Beifall von Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE])
Zur Finanzausstattung von Gruppen: Ich kann mich noch gut entsinnen, dass damals, als ich Mitglied im Rat der Stadt Dortmund war, auf Wunsch der FDP die großzügige Regelung getroffen worden ist: zwei Drittel der Finanzausstattung in Abhängigkeit von den Zuwendungen, die die kleinste technische Fraktion erhält.
Wenn wir demnächst unterschiedliche Gruppengrößen haben werden – zwei, drei oder vier Leute –, dann muss man hier auch abgestuft die entsprechenden Zuwendungen zur Verfügung stellen. Wir wollen ein Stück weit vermeiden, dass Parteien wie beispielsweise die DVU und Die Rechte in Dortmund mit Zuwendungen von 43.000 € bedacht werden, und insofern eine entsprechende Absenkung vornehmen.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das ist doch Wunschdenken!)
Ich habe noch 43 Sekunden und komme jetzt zu den Änderungen der Landschaftsverbandsordnung. Wir haben letztes Jahr im Mai sehr strittig über die Novellierung des RVR-Gesetzes diskutiert. Damals hieß es, da werde eine Extrawurst für den RVR gebraten. Wir haben gesagt, dass wir einen Gleichklang herstellen werden. Auch die Landschaftsverbände sollen entsprechende Aufgabenzuweisungen erhalten.
Das geschieht mit diesem Gesetzentwurf. Sie werden künftig Kliniken für somatische Erkrankungen betreiben können. Sie werden sich genauso wie der RVR im Bereich der erneuerbaren Energien energiewirtschaftlich betätigen können. Wir werden es den Landschaftsverbänden auch ermöglichen, dass sie für ihre Verbandskommunen gegen ein kostendeckendes Entgelt Aufgaben übernehmen, beispielsweise im Bereich der Bauunterhaltung und im Bereich der Beihilfeprüfung. Das ist ein Beitrag zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.
Mario Krüger (GRÜNE): Ich bin gleich fertig, Frau Präsidentin. – Wer die Diskussion zu der Bildung der Verbandsversammlung des RVR und dem entsprechenden Aufblähen wahrgenommen hat, der weiß, dass auch bei den Landschaftsverbänden Handlungsbedarf besteht. Insofern werden wir eine Kappungsgrenze einführen.
Ich freue mich auf die kommenden Beratungen und hoffe, dass wir dieses Gesetzeswerk dann auch im großen Einvernehmen miteinander verabschieden können. Wenn der Prozess Ende dieses Jahres zu Ende geführt wird, dann dürften auch alle zufrieden sein, denke ich. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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