Mario Krüger: „Damit nehmen wir eine Einladung an die kommunale Familie vor“

Gesetzentwurf zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit

Mario Krüger (GRÜNE): Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Es ist nicht so häufig, dass die CDU-Fraktion als eine Oppositionsfraktion um Zustimmung für ein Gesetzesvorhaben der Landesregierung wirbt. Das möchte ich herausstellen.
(Lutz Lienenkämper [CDU]: Weil Sie unsere Gedanken übernommen haben!)
Es hat mich auch gefreut, dass Sie bezogen auf die Frage „Wie ist das zu beurteilen?“ zu einer solchen Auffassung gekommen sind. Warum hat mich das gefreut? Weil es ein wichtiges Gesetz ist, weil es ein gutes Gesetz ist, weil es ein Gesetz ist, das notwendig ist, um einen Beitrag zu leisten: zur Stärkung der kommunalen Finanzen, aber auch zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, der sich in verschiedenen Kommunen abzeichnet.
Sie haben durchaus zu Recht die großen Probleme im ländlichen Raum angesprochen, wo kleinere Gemeinden kaum noch in der Lage sind, eine funktionierende Verwaltung aufrechtzuerhalten. Diese Antwort gilt aber auch für die mittelgroßen und die größeren Städte. Auch sie sollten sich in verstärktem Maße der interkommunalen Zusammenarbeit stellen. Insofern galt es – es hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Hinweisen gegeben –, entsprechende Schwachstellen des bestehenden Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit auszumerzen.
Wir verändern beispielsweise Folgendes: Die kommunale Zusammenarbeit kann auch die Übertragung von Teilbereichen einer kommunalen Aufgabe umfassen. Aufgaben wie etwa Finanzbuchhaltung, Immobilienmanagement, Prüfung von Beihilfeanträgen, verwaltungsinterne Aufgaben können räumlich, zeitlich und organisatorisch getrennt an anderer Stelle erledigt werden, auch über Kreisgrenzen hinweg.
Aufgegriffen worden ist auch, inwieweit sich die Zweckverbände neuen Aufgaben stellen können, die Frage der Kündigungsrechte von Einzelmitgliedern in Zweckverbänden oder inwieweit Zweckverbände miteinander fusionieren können.
Beim Thema „Landschaftsverbände, Regionalverband“ ist noch einmal herausgestellt worden, dass sowohl die Landschaftsverbände als auch der Regionalverband Ruhr gemeinsam mit den Gemeinden und Kreisen eigene Kommunalunternehmungen gründen können. Auch hier gibt es eine entsprechende Öffnungsklausel, um darzustellen, dass wir uns, wie gesagt, im Rahmen der Kooperation sehr viel vorstellen können.
Sehr wichtig ist das Thema „Experimentierklausel“, nicht nur für den kleineren kreisangehörigen Raum, sondern auch für andere Städte, beispielsweise in der Frage, inwieweit einzelne Gemeinden für andere Gemeinden die Schulträgerschaft übernehmen und im Gegenzug die Gemeinde A die Finanzbuchhaltung übernimmt. Hiermit werden, bezogen auf die Frage, inwieweit Gemeinden auch künftig noch handlungsfähig sind, entsprechende Regelungen geschaffen.
Damit nehmen wir eine Einladung vor, eine Einladung an die kommunale Familie. Diese Einladung muss angenommen werden. Im Einzelfall heißt dies auch, persönliche Eitelkeiten zu überwinden.
(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])
Denn wir wissen auch, dass, bezogen auf die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit, bei dem einen oder andern sehr große Zurückhaltung gegeben ist.
Das Letzte, was ich ansprechen möchte, bevor ich auf unseren Entschließungsantrag eingehe, sind die Unsicherheiten im Rahmen der Umsatzsteuerpflicht. Dies hat sehr viel Unruhe ausgelöst. Wir wissen sehr wohl, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ausgesetzt, also nicht veröffentlich worden ist. Aber es gibt noch keine abschließende Regelung, in welchem Umfang kommunale Zusammenarbeit möglicherweise einer Umsatzsteuerpflicht unterworfen wird. Hier ist eine entsprechende Klärung herbeizuführen.
Zu unserem Entschließungsantrag: Es ist notwendig, dass das Innenministerium umfassend informiert. Unser Minister Ralf Jäger ist aufgefordert, entsprechend tätig zu werden.
Wir brauchen auch eine Anlaufstelle, die Hilfestellung gibt. Das können sicher die größeren Gemeinden relativ gut erledigen, aber bei kleineren Gemeinden ist es notwendig, dass sie kompetente Stellen innerhalb des Innenministeriums vorfinden, um zu klären, was insgesamt zu berücksichtigen ist.
Letzter Punkt – das gilt für alle Fachministerien –: Es ist im Rahmen von Förderprogrammen deutlich zu machen, dass wir verstärkt Aufgaben im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit lösen, damit das noch einmal richtigen Antrieb bekommt.
In dem Sinne freue ich mich auf eine große Zustimmung. Ich würde mich freuen, wenn sich auch FDP und Piraten in den Kreis der Befürworter einreihen würden. – Vielen Dank.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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