Marc Zimmermann: „Die Umsetzung dieses Gesetzes würde massiv in die verfassungsrechtlich vorgesehene kommunale Selbstverwaltung eingreifen“

Zum Entwurf der "AfD" für ein Schwimmbäder-Gesetz - zweite Lesung

Portrait Marc Zimmermann

Marc Zimmermann (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Jetzt also ein Gesetzentwurf der AfD zum Thema „Schwimmen“. Durch diesen sollen die Kommunen verpflichtet werden, ein Schwimmbad zu betreiben oder sich an einer interkommunalen Kooperation zu beteiligen. Die Landesregierung soll unseren bereits stark belasteten Kommunen also eine Pflichtaufgabe übertragen, die sie vor neue Herausforderungen stellen würde.

Sie fordern in Ihrem Antrag aber nur einen, wie es in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenvertreter formuliert wird, lapidaren Finanzausgleich der Länder. Sie setzen wieder mal bewusst auf die schnelle Überschrift: „Erhalt kommunaler Hallen- und Schulschwimmbäder“. – Wer würde dieser Überschrift – allein betrachtet – nicht zustimmen? Doch näher betrachtet verkaufen Sie die Menschen damit für dumm.

Sie verschweigen den Menschen nämlich die Tatsache, dass in einem solchen Fall die Finanzierung anderer Projekte, die keine Pflichtaufgaben der Kommunen sind, gefährdet werden. Um Sie daran zu erinnern: Diese nichtpflichtigen Aufgaben beinhalten unter anderem den Betrieb von Jugendhäusern und Seniorenheimen über deren Grundversorgung hinaus, den Betrieb von Museen, Theatern und Bibliotheken, aber auch andere Sportfinanzierungen.

Alles in allem kann ich es damit kurz machen: Dem Gesetzentwurf stimmen wir in keinem Fall zu. Es fehlt eine schlüssige Vorlage zum Finanzausgleich für die Kommunen. Die Umsetzung dieses Gesetzes würde massiv in die verfassungsrechtlich vorgesehene kommunale Selbstverwaltung eingreifen. –Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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