Marc Zimmermann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Hier haben wir es mit einem Paradebeispiel der Doppelzüngigkeit der AfD zu tun. Im Bund und auch in den Ländern fordert die AfD mehrfach – das haben Sie heute auch noch einmal getan –, bürokratische Belastungen, Aufgaben der Kommunen sowie staatliche Eingriffe zu reduzieren. Jetzt kommen Sie mit einem Antrag zum landesweiten Sportstättenmonitoring.
Sportstätten sind kommunale oder gar vereinseigene Angelegenheiten. Ein Monitoring, wie Sie es hier vorschlagen, würde eine enorme bürokratische und finanzielle Belastung für die Betreiber der Sportstätten bedeuten. Sie fordern eine jährlich aktualisierte Erfassung von Sportstätten, ihres baulichen Zustands und des Sanierungsbedarfes. Wer soll das denn erfassen? Solch ein Monitoring kann nur ein Gutachter erstellen. Erkennen Sie den wahnsinnigen finanziellen und bürokratischen Aufwand darin?
Übrigens werden Daten bereits durch den Landessportbund, für die Bundessportstättenstatistiken oder auch durch Abfragen bei Vereinen und Kommunen erhoben, wie beispielsweise aus dem Förderaufruf zum Programm Moderne Sportstätten.
Wichtig ist: 3,6 Milliarden Euro beträgt der Sanierungsbedarf bei den Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Das ist eine sehr große Last, die auf Bund, Land und Kommunen liegt und gerade unter anderem durch den NRW-Plan reduziert wird. Diese Mittel jetzt für ein überflüssiges Monitoring zu verschwenden, führt nicht zur Lösung des Problems, aber an Lösungen von Problemen ist die AfD bekanntlich auch nicht interessiert. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke schön.
(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
