Manuela Grochowiak-Schmieding: „Wir werden verbindliche Forderungen umsetzen, ohne die Kommunen einzuschränken“

Gesetzentwurf zur Stärkung der sozialen Inklusion

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Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich einfach mal vor, Sie seien in der Stadt unterwegs, hätten Ihre Angelegenheiten erledigt, gingen zurück zu Ihrem Auto – das hätten Sie irgendwo am Straßenrand abgestellt –, stiegen ein und wollten losfahren und es ginge nicht wegen zu viel Verkehr. Keiner hielte an. Niemand ließe Sie aus Ihrer Parklücke heraus. Ihren Abendtermin könnten Sie quasi abhaken. Sie kämen auf jeden Fall zu spät. In dieser Situation würden Sie sicherlich nicht von sich sagen: Ich bin behindert. – Sie würden von sich sagen: Ich werde behindert. – Genauso ergeht es Menschen mit einer Sinnesbeeinträchtigung, Menschen mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung.
Wir können sicherlich mit Fug und Recht behaupten: Hier in NRW sind wir im Vergleich zu anderen Bundesländern schon ganz gut aufgestellt. Zu den Sonderräten gibt es bei uns ein breites Angebot an Alternativen, sowohl im Arbeits- als auch im Bildungsbereich und natürlich auch bei den Wohnangeboten. Tatsächlich haben sich auch die Kommunen – ich zitiere – vor Langem auf den Weg gemacht hin zu einem inklusiven Gemeinwesen, wie uns die Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände Frau Göppert in der Anhörung versichert hat.
In der Tat formulieren wir mit dem Inklusionsstärkungsgesetz keine neuen Aufgaben und übertragen auch keine neuen Aufgaben auf die Kommunen, sondern wir konkretisieren, wie in Nordrhein-Westfalen die UN-BRK und der Art. 3 unseres Grundgesetzes durchgesetzt und umgesetzt werden sollen. Um Be- und Entlastungswirkungen des Gesetzes zu beobachten und gegebenenfalls darauf reagieren zu können, werden wir die Evaluationsklausel in das Gesetz schreiben.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist Ihr Antrag zur Konnexität also auch schon längst überholt. Ziehen Sie ihn einfach zurück! Das gilt im Übrigen auch für die anderen Anträge, die Sie gestellt haben, insbesondere zum Beispiel zu den kommunikationsunterstützenden Maßnahmen. Wenn Sie mal in den Haushalt schauen wollen: Dafür haben wir im Haushalt in diesem Jahr bereits einen Topf in Höhe von 400.000 € eingestellt.
Überhaupt hätte ich gedacht, meine Damen und Herren von der Opposition – von der CDU weiß ich, sie haben es nicht gemacht –, dass Sie seit dem Fachausschuss letztes Woche die Zeit genutzt hätten und den Beschlussvorschlag des Ausschusses gelesen hätten. Grundlage dieser Beschlussvorlage sind nämlich unsere rot-grünen Änderungsanträge. Diese wiederum sind ein Resultat unter anderem aus den Ergebnissen vieler Gespräche, die ich mit Betroffenen, mit betroffenen Verbänden und natürlich auch Verbänden der freien Wohlfahrtsverbände geführt habe.
Wir werden verbindliche Forderungen umsetzen, ohne die Kommunen in ihrer Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit einzuschränken. Das ist uns wichtig, denn die Gegebenheiten vor Ort sind ja sehr unterschiedlich. So gibt es Kommunen, die zunächst im öffentlichen Raum Wege, Plätze, Gebäude barrierefrei gestaltet haben, und andere sind in den Dienstleistungsangeboten weiter.
Meine Damen und Herren, anders als die Bundesregierung sind wir der Auffassung, dass die UN-BRK in allen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt werden muss. Und so müssen bei der Vergabe öffentlicher Förderung die Richtlinien und Forderungen dieses Inklusionsstärkungsgesetzes auch beachtet werden. Damit ist auch die freie Wirtschaft im Boot.
Beispielhaft für ganz Deutschland – darüber ist nun schon mehrfach gesprochen worden – ist die Streichung des Wahlrechtsausschusses. Wir werden die Partizipation der Betroffenen insgesamt stärken. Sie werden aktive Unterstützung auch durch fachliche Beratung erhalten. Zum Thema leichte Sprache ist schon einiges gesagt worden. Die Agentur Barrierefrei wurde bereits angesprochen, die wir nun gesetzlich verankern. Als unabhängige Instanz zur Überwachung der Umsetzung der UN-BRK in NRW werden wir das Institut für Menschenrechte beauftragen. Mit den von uns eingebrachten Änderungen können wir ein Inklusionsstärkungsgesetz verabschieden, das einen starken Rahmen bildet für die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Inklusion in unserem Bundesland. Und das halte ich für eine gute Sache.
Verbindlichkeit, gestärkte Partizipation der Menschen mit Beeinträchtigung, das Land mit Vorbildfunktion, die Forderung dieses Gesetzes als Richtlinie bei Fördervergaben – das alles bildet einen wichtigen Strang bei unseren Anstrengungen, Menschen mit Beeinträchtigung zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zu verhelfen.
Damit setzen wir im Übrigen auch einen Kontrapunkt zu dem, was die Bundesregierung mit ihrem Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz plant. Die große Koalition hat offenbar vor, den Kreis der Leistungsempfängerinnen drastisch zusammenzustreichen. Auch in Zukunft sollen Menschen mit Beeinträchtigung die Barrieren, …
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit!
Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): …, die ihnen die Gesellschaft aufbaut, mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen beseitigen.
Dafür dürfen sie in letzter Konsequenz dann nicht einmal selbst entscheiden, wer und von wem und wie die benötigte Unterstützung erbracht werden soll. Eine derart rückwärtsgewandte …
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit!
Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Ich komme zum Ende. … und defizitorientierte Fürsorgepolitik, Herr Preuß, das ist tatsächlich eine Zumutung für die Betroffenen. Aber das werden wir hier in NRW so nicht machen. Wir halten dem ein Gesetz entgegen, das den Mensch in den Mittelpunkt stellt und ihre emanzipatorische Teilhabe stärkt. Sie sind in der Tat aufgerufen, meine Damen und Herren von der Opposition …
Präsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin!
Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): …, diesen Schritt mit zu gehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)