Manuela Grochowiak-Schmieding: „Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diesen Weg finden werden“

Antrag der CDU zur Ausbildung von GebärdendolmetscherInnen

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Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer sehen möchte, wie ein Schnellschuss aussieht, der muss sich diesen Antrag der CDU anschauen. Dabei – das unterstelle ich Ihnen gern, liebe Kollegen von der CDU – meinen Sie es wahrscheinlich wirklich gut. Aber in Ihrem Bemühen, sich selbst möglichst gut darzustellen und Rot-Grün möglichst schlecht aussehen zu lassen, unterschlagen Sie einige Fakten.
Auch in dieser Diskussion ziehen Sie einmal mehr Ihren Antrag aus dem Jahr 2012 heran und unterschlagen dabei, dass dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt wurde, unter anderem deshalb, weil er längst überholt war. In Nordrhein-Westfalen gab es damals schon die Möglichkeit für hörgeschädigte Eltern, die Finanzierung von Kommunikationshilfen und Gebärdensprachdolmetschung in Kita und Schule über das Verwaltungsverfahren hinaus zu beantragen. Die Ministerien für Schule und Weiterbildung sowie für Familie, Kinder und Jugend sind hierfür zuständig.
Der Tatsache, dass die Umsetzung im Alltag mitunter an mangelnder Information und Beratung der Betroffenen scheitert, tragen wir mit der Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Sinnesgeschädigte Rechnung. Das ist im Übrigen ein Ergebnis unserer rot-grünen Initiativen.
Zur Verstetigung der Unterstützung durch geeignete Kommunikationshilfen über das Verwaltungsverfahren hinaus bedarf es allerdings einer gesetzlichen Grundlage, und diese werden wir mit dem Inklusionsstärkungsgesetz auch schaffen. Die Basis hierfür ist ganz gewiss nicht Ihr Antrag, sondern sind vielmehr das Ergebnis aus vielen Gesprächen mit Betroffenen und natürlich die Erkenntnisse aus der Studie für lebenslang hörgeschädigte und taubblinde Menschen in NRW von Herrn Prof. Dr. Kaul und Frau Prof. Dr. Niehaus, die im Auftrag der Landesregierung erstellt wurde.
Wer die Studie kennt, weiß, dass Kommunikationshilfen nicht nur von gehörlosen Menschen gebraucht werden, sondern darüber hinaus auch von Schwerhörigen und Taubblinden. Jede Gruppe braucht ihre spezielle, mitunter auch sehr individuelle Unterstützung. Daher beschränken wir uns in unserem Antrag nicht auf die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und deren Dozentinnen. Denn Kommunikationsunterstützung wird auch von Schriftdolmetscherinnen und Taubblinden-Assistentinnen erbracht, und auch die müssen ausgebildet werden.
Darüber hinaus meinen wir, dass die verfügbaren Dienstleistungsangebote gebündelt werden sollten, da wir damit auch als eine Art zentrale Plattform die Nachfrage und Vermittlung erleichtern können.
Meine Damen und Herren, wir von den regierungstragenden Fraktionen werden den Antrag der CDU ablehnen. Denn er behandelt lediglich einen Teil der Problemstellung und grenzt Schwerhörige und Taubblinde aus. Wir von SPD und Grünen haben alle, die auf kommunikationsunterstützende Hilfen und Maßnahmen angewiesen sind, im Blick. Daher legen wir mit unserem Entschließungsantrag eine umfassendere Lösung vor und werben natürlich auch um Ihre Zustimmung.
Aber auf ein Wort, meine liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Gebärdensprachdolmetschung dieses Tagesordnungspunktes ist richtig. Sie ist eine nette Geste. Von Gewährleistung umfassender Teilhabe können wir reden, wenn die gesamte Plenarsitzung übersetzt wird.
(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Und ich bin fest davon überzeugt, dass wir diesen Weg finden werden. – Schönen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)