Manuela Grochowiak-Schmieding: „Allein die Möglichkeit, die Existenzsicherung durch Sanktionen zu mindern, ist für uns GRÜNE ein Unding“

Antrag von SPD und GRÜNEN zu Alleinerziehende im SGB II Bezug

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Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kapitel 1 § 1 Satz 1 SGB II – ich darf zitieren –:
„Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ Ich muss sagen, damit erschöpft sich dann allerdings auch das dem Menschen Zugewandte in diesem Gesetz. Im weiteren Gesetzestext, aber auch in der nunmehr jahrelangen Umsetzung entsteht der Eindruck, dass da Menschen kleingehalten, gegängelt und gedemütigt werden sollen.
(Beifall von Daniel Schwerd [fraktionslos])
Allein die Möglichkeit, die Existenzsicherung durch Sanktionen zu mindern, ist für uns Grüne ein Unding. Für alle Beteiligten ist das SGB II mittlerweile zu einem Bürokratiemonster geworden. Das muss man auch einmal in aller Deutlichkeit und offen sagen.
(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)
Inhaltlich kann ich Ihrem Antrag also folgen, verehrter Kollege Schwerd, in der Konsequenz, den gesamten Gesetzentwurf abzulehnen, jedoch nicht.
Auch wenn es kein großer Wurf ist, so sehen wir doch positive Ansätze in der Veränderung. Die Kollegin Jansen hat es eben auch schon erwähnt: Verlängerung des Bewilligungszeitraums von sechs auf zwölf Monate, verbesserte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, Leistungsverbesserungen für Azubis, Nachbetreuung ehemals Leistungsberechtigter – darin sehen wir durchaus wichtige Punkte – und auch eine Weiterentwicklung im SGB II, also der Hartz-IV-Gesetzgebung.
In konsequenter Linie verfolgen wir daher mit unserem Antrag eine weitere Verbesserung. Hier geht es eben um minderjährige Kinder getrennt lebender Eltern, die dann auch im SGB-II-Bezug, also Hartz-IV-Bezug stehen.
Ich meine, darauf muss man ja auch erst einmal kommen, die Grundsicherungsleistung des Kindes sozusagen tagesscharf abzurechnen und so auf zwei Haushalte zu verteilen. Dabei wird komplett außer Acht gelassen, dass eben wegen der zweigeteilten Haushaltsführung mehr Mittel nötig sind, nämlich für Lebensmittel, für die Einrichtung, für Spielzeug usw., usw. Und diese Ungerechtigkeit wollen wir beseitigen und fordern daher, den Umgangsmehrbedarf gesetzlich verbrieft zu realisieren. An der Stelle hoffe ich doch sehr, dass die betreffenden Bundesministerien an dieser Stelle wirklich mitziehen und uns als Land nicht hängen lassen, wie sie es bei der Schulsozialarbeit gemacht haben.
Meine Damen und Herren, einen Gesetzentwurf, der Verbesserungen für Menschen vorsieht, werden wir nicht ablehnen. Deshalb können wir Ihrem Antrag, Herr Schwerd, auch nicht zustimmen. Wir möchten das SGB II weiterentwickeln. Es muss auch in Zukunft besser werden. Ich werbe deshalb auch um eine breite Unterstützung. – Recht schönen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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