Karin Schmitt-Promny: „Gemeinsames Ziel aller Schulen ist, den zugewanderten Schülerinnen und Schülern Sprachkenntnisse zu vermitteln“

Antrag der FDP zur Beschulung von Flüchtlingskindern

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Karin Schmitt-Promny (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Stamp hat eben gesagt, die FDP wäre beim vorangegangen Thema in der Lage gewesen, wesentlich konkreter zu sein.
Eine solche konkrete Herangehensweise hätten wir uns auch für diesen Antrag gewünscht. Liest man nämlich den Antrag der FDP, so stellt sich die Frage, was sie denn konkret erreichen will. Worauf bezieht sich die FDP, wenn sie sagt, dass die Potenziale der Schulen in freier Trägerschaft unzureichend eingebunden sind? Welche exemplarische, deutschlandweit an Schulen in freier Trägerschaft durchgeführte Abfrage hat dies denn gezeigt? Welche Problemlagen auch in Nordrhein-Westfalen sind jetzt konkret gemeint? Worin bestehen der deutliche organisatorische Verbesserungsbedarf und worin die Finanzierungslücke?
Immerhin: Die FDP konstatiert die gesamtgesellschaftliche Herausforderung der Flüchtlingsfrage, insbesondere im Bildungsbereich. Sie erkennt die großen Anstrengungen durch staatliche Ebenen und durch das zivilrechtliche Engagement an. Sie beschreibt, dass sich die Ersatzschulen auch in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung sehen. Und das ist gut so.
(Beifall von den GRÜNEN)
Aber dann suggeriert die FDP, dass das Ministerium Hürden für Schulen in freier Trägerschaft zur Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen aufbaue. Den Beleg dafür bleibt sie allerdings schuldig.
In NRW haben die Schulen in freier Trägerschaft ebenso wie die staatlichen Schulen die Möglichkeit, Flüchtlingskinder und -jugendliche aufzunehmen. Sie können jederzeit einzelne Schülerinnen und Schüler integrieren. Auch für sie gilt, dass sie internationale Vorbereitungsklassen einrichten können.
Der Bewirtschaftungserlass – die Kollegin Hendricks hat es schon benannt – des MSW ermöglicht, dass auch für diese Schulen – wie bei den vergleichbaren staatlichen Schulen – ein Unterrichtsmehrbedarf von einer halben Stelle bei einer Lerngruppe von mindestens 15 neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern anerkannt wird. Auch wenn die Bezirksregierungen für Schulen in privater Trägerschaft unterjährig keine Stellen zuweisen können, besteht doch die Möglichkeit, hier nachzusteuern.
Das zeigt auch ein Bericht des VDP NRW – des Verbandes Deutscher Privatschulen NRW – am Beispiel der Otto-Kühne-Schule in Bonn-Bad Godesberg. Gemeinsames Ziel aller Schulen ist, den zugewanderten Schülerinnen und Schülern Sprachkenntnisse zu vermitteln, sie, soweit möglich, am bestehenden schulischen Angebot teilhaben zu lassen – beim Sport, beim Kunstunterricht oder in Arbeitsgemeinschaften – und sie so schnell wie möglich in den Regelunterricht zu integrieren.
Wenn im FDP-Antrag von einer Finanzierungslücke gesprochen wird, dann erwarten wir, dass auch belegt wird, worin diese denn bestehen soll. Es kann doch nicht die Übernahme des Eigenbeitrags der Schulen oder eines Elternbeitrags für das jeweilige Flüchtlingskind durch das Land gemeint sein. Diese Kosten sind von den freien Trägern zu erbringen. Es gibt Möglichkeiten – sie sind auch genannt worden: Sponsoring, Spenden –, da Unterstützung zu geben. Hier kann aber keine Vorzugsbehandlung gegenüber den staatlichen Schulen erfolgen.
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Die verlangte Einbindung der Schulen in privater Trägerschaft kann auch nicht heißen, dass Kommunen diese Schulen in die Pflicht nehmen. Frau Gebauer, Sie wissen sehr gut, dass das nicht geht. Immerhin besteht das Prinzip der Freiwilligkeit. Vielerorts ist die Bereitschaft der Schulen bislang nicht erklärt worden. Vielleicht passiert jetzt mehr. Wir haben es gerade vom Erzbistum Köln gehört.
Für die Schulen in privater Trägerschaft, die bei der Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen mitmachen wollen, sind die Kommunalen Integrationszentren die Anlaufstelle. Die KIs haben die Aufgabe der Erfassung und Zuordnung der Kinder übernommen. Die Schulen sind dort sicher gerne willkommen. Sie können daran gleichberechtigt teilnehmen. Ein zusätzliches Gremium scheint mir auch nicht notwendig zu sein, um diese Fragestellungen zu regeln.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Frau Vogt, ich hatte gedacht, wir kämen bei diesem Thema einmal daran vorbei. Aber nein; wieder kommt die Frage nach der Erhebung von Daten, nach dem Zählen, nach dem Zusammentragen. Man muss sich doch einmal fragen, welche Kosten ausgelöst werden, wenn wir zu jedem inhaltlichen Thema, das wir hier diskutieren, eine empirische Erhebung durchführen dürfen. Wenn wir diese Gelder anders verwenden, können wir viel mehr damit erreichen.
Ein Gesamtkonzept für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien oder von umFs, die in diesem Lande auch geleistet wird, ist hier auf einem guten Weg.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Zum Antrag der FDP möchte ich abschließend feststellen, dass er ein Problem aufzeigt, das dem Grunde nach nicht existiert. Vielleicht ist das eigentliche Problem der FDP
(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)
– ich komme zum Schluss – ja ihre permanente Suche nach Themen, mit denen sie meint, dem Ministerium falsches Agieren nachzuweisen. Ist es das, was Schulen brauchen? Werden wir damit wirklich der Aufgabe der Beschulung von Flüchtlingskindern gerecht? Erreichen wir damit Integration? – Nein. Wir sagen Nein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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