Julia Eisentraut: „Unterschiedliche Bildungsbiografien stärken die Innovationsfähigkeit und tragen zur Vielfalt in der Branche bei“

Zum Antrag der FDP-Fraktion zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

Julia Eisentraut (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wir brauchen mehr Menschen mit beruflichen Bildungsabschlüssen in der IT und müssen Ihnen auch praktikable Wege in das Studium aufzeigen, denn ihre praxisnahen Erfahrungen und Problemlösungsfähigkeiten sind bei komplexen IT-Projekten essenziell. Unterschiedliche Bildungsbiografien bringen außerdem Vielfalt in Projekte ein, stärken die Innovationsfähigkeit und tragen zur Vielfalt in der Branche bei. Natürlich ist das auch ein Weg, den Fachkräftemangel zu lindern. Soweit sind wir uns hier wohl alle einig.

Fangen wir mal mit dem Positiven bzw. dem Überraschenden der Debatte an: Die FDP hat anerkannt, dass sich nicht jeder Mensch ein privates Studium oder eine private Ausbildung leisten kann. Sie wissen aber, dass demnächst der Referent*innenentwurf des Hochschulgesetzes erscheint und dass wir den demnächst hier im Parlament und in den Ausschüssen debattieren werden. Daher frage ich mich: Warum legen Sie jetzt den Antrag vor, anstatt abzuwarten, was herauskommt, um das dann gegebenenfalls zu korrigieren?

(Dr. Bastian Hartmann [SPD]: Weil das so lange dauert!)

Die Vorschläge, die Sie machen, zielen nämlich auf das Hochschulgesetz ab. Zwei Beispiele: Sie, liebe FDP, schlagen vor, den digitalen Zugang zu Bildung im Studium zu verbessern. Die Digitalverordnung wurde schon angesprochen, und die Digitalisierung des Studiums – das ist seit der Veröffentlichung der Eckpunkte klar – wird Teil der Hochschulgesetznovelle sein.

Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie im Antrag diesen Fokus setzen. Die Frage nach beruflicher Bildung haben wir in allen Studiengängen. Die IT ist gerade in diesem Punkt verhältnismäßig weit. Schon 2009 hatte ich quasi zu allen Vorlesungen digitale Unterlagen, es gab Onlineforen für die Diskussionen und sogar Vorlesungsaufzeichnungen; lange bevor viele andere Studiengänge das hatten.

Bei der Anerkennung von Leistungen – Herr Tigges hat das eben angesprochen – hat der DQR, also der Deutsche Qualifikationsrahmen, nur orientierenden Charakter und ist rechtlich nicht verbindlich. Entscheidend ist das Hochschulgesetz. Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte ist klar, dass das Teil des Entwurfes sein wird.

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Aber wir müssen grundsätzlich über den Fokus reden und über die Umsetzungsmöglichkeiten, die Sie hier vorschlagen. So erfüllt es nicht das, was Sie zu erreichen hoffen und was wir uns alle wünschen, nämlich dass mehr Menschen mit beruflicher Bildung, wenn sie es denn anstreben, zu einem Studienabschluss kommen können. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)