Julia Eisentraut: „Politik muss Entscheidungen treffen und für Rechtssicherheit sorgen“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung des Hochschulstandorts Bochum und anderes

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

Julia Eisentraut (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Mit diesem Gesetzentwurf gründen wir die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit in Bochum. Sie geht aus der bisherigen Hochschule Bochum und der Hochschule für Gesundheit hervor. Zusammen werden sie stärker sein, um in Zukunft auch langfristig der Verantwortung, die mit der großen Autonomie der Hochschulen in NRW kommt, gerecht zu werden. Sie werden gemeinsam auch fachlich vielfältiger sein.

Ich danke daher allen Beteiligten an den Hochschulen, die diesen Fusionsprozess konstruktiv zum Gelingen bringen. Ich weiß, die Situation ist für viele Beschäftigte besonders, und auch für uns ist eine Hochschulfusion nichts Alltägliches. Deshalb vielen Dank, dass Sie diese Arbeit so konstruktiv leisten!

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung und auch die Hochschulleitungen stellen sicher, dass die bisherigen Stärken beider Hochschulen vertreten bleiben.

Das fachliche Profil der Hochschule für Gesundheit wird in diesem Entwurf abgesichert und zukunftsorientiert weiterentwickelt. So wird ein aktiver Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beispielsweise in den Pflegewissenschaften und in anderen Gesundheitsfachberufen geleistet.

Wir als Zukunftskoalition werden die neue Hochschule nicht nur im Blick behalten, sondern wir werden ihr dabei helfen, dass dieser Neustart gut gelingt.

Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir nicht nur Bochum als Stadt und als Hochschulstandort, indem wir eine größere Hochschule für angewandte Wissenschaften schaffen, sondern wir machen diese Hochschule auch fit für die Zukunft. Die neuen Projekte, die an dieser Hochschule entstehen, werden ein noch attraktiveres Wissenschaftsumfeld schaffen. Das hat positive Auswirkungen auf unsere Wirtschaft sowie auf die Gesellschaft in Bochum und ganz NRW.

Im zweiten Teil geht es um die personalrechtliche Vertretung der Beschäftigten in NRW. Um mal einen Seitenkommentar fallen zu lassen: Es ist ganz normal, dass Gesetzentwürfe mehr Themen umfassen als nur eines. Auch bei der großen HG-Novelle wird es eine ganze Reihe von Themen geben, die in demselben Gesetzentwurf thematisiert werden.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Die Diskussion zu diesem zweiten Teil hat in einem eigenen Anhörungsteil sehr umfassend stattgefunden. Es war eine emotionale Diskussion. Ich kann diese Emotionalität nachvollziehen, denn bei vielen Beschäftigten geht es auch um die Karriereplanung und um etwas, was lange Zeit Teil ihres Lebens war.

Inhaltlich geht es um eine sachgerechte Zuteilung der Beschäftigten zu den beiden an den Hochschulen existierenden Personalräten. Dies soll nun klar anhand der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Insbesondere die Hochschulleitungen haben in der Anhörung klar gesagt, dass es eine gewisse Dringlichkeit gibt, weil es Anfang dieses Jahres ein Urteil des OVG gab, das wieder Unruhe reingebracht hat. Es ist also ein dringliches Thema, das dieser Aufmerksamkeit bedarf.

Ich kann grundsätzlich verstehen, dass das Thema emotional ist. Ich habe aber teilweise extreme Vorwürfe erhalten, die an Fake News und Verschwörungstheorien grenzten. Da endet mein Verständnis. Denn von Wissenschaftler*innen erwarte ich eine Diskussion auf der Grundlage von Fakten. Ich hoffe, dass wir zukünftig mit allen Hochschulangehörigen wieder sachliche Grundlagendiskussionen in einem fairen Tonfall führen können.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Der Landtag hat sich für diesen Gesetzentwurf viel Zeit genommen, stets öffentlich und im Livestream übertragen getagt sowie transparent Änderungen am Entwurf vorgenommen. Politik muss Entscheidungen treffen und für Rechtssicherheit sorgen. Das machen wir heute nach sehr sorgfältiger Abwägung und nach diesem längeren Prozess.

Was war unsere Entscheidungsgrundlage? Für uns ist klar: Sowohl die wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten als auch die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung sind wesentliche Grundpfeiler unserer Hochschulen. Keine Gruppe ist wichtiger oder besser als die andere. Wir sorgen dafür, dass beide eine angemessene personalrechtliche Vertretung haben, und werben deshalb um Zustimmung für unseren Änderungsantrag wie auch für den Gesetzentwurf.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)