Julia Eisentraut: „Nur wer sich frei von Beobachtung fühlen kann, egal, ob durch wirtschaftliche Unternehmen oder Staat, kann sich frei entfalten“

Zum Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Portrait Julia Eisentraut Februar 2023

Julia Eisentraut (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Daten sind eine zentrale Ressource unserer Zeit. Mit Daten lässt sich sehr viel Geld verdienen. Schauen wir uns dafür ein ganz einfaches Beispiel an.

Die meisten von uns haben Smartphones. Diese tracken unseren Standort. Wenn man den Standort kennt, kann man sich überlegen: Was könnte diese Person gebrauchen? Wenn es regnet, einen Regenschirm. Das kann aber noch weitergehen. Welche Läden werden besucht, welche Einrichtungen usw.? Hinter diesen wirtschaftlichen Interessen verbergen sich auch Möglichkeiten der Ausnutzung. Denn wenn unser Standort jederzeit bekannt ist, ist auch klar, mit wem wir uns treffen, vor allem wenn die Standorte von beiden getrackt werden. Das kann in autoritären Regimen dazu führen, dass politische Gegner beobachtet werden.

Mit einem starken Datenschutzrecht schaffen wir in Europa eine Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und den Schutz ihrer Privatsphäre. Nur wer sich frei von Beobachtung fühlen kann, egal, ob durch wirtschaftliche Unternehmen oder Staat, kann sich frei entfalten.

(Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Hört, hört!)

Um das umzusetzen, Daten nutzen zu können, viele der positiven Vorteile von Daten, die hier immer wieder hervorgehoben werden – für den Gesundheitsbereich, für die Schule, für die Hochschule, für die Forschung –, abzuwägen mit den realen Risiken, die wir haben, wenn Daten in die falschen Hände gelangen, brauchen wir einen Datenschutz, der an den Bürger*innen des Landes orientiert ist.

Was heißt das? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schärfen, zu stärken und auszubauen, Datenschutz barrierefrei, verständlich für alle und vor allem für Bürger*innen gleichermaßen sicherzustellen. Er muss besonders dort gestärkt werden, wo sensible Daten verarbeitet werden. Das gilt für viele staatliche Behörden – Schulen, Hochschulen, Katastrophenschutz, Polizei –, das gilt aber auch da, wo wirtschaftliche Interessen besonders groß sind.

Der Datenschutzbericht zeigt viele Verbesserungen auf, die wir ganz konkret 2024 erlebt haben, beispielsweise dass Telefonnummern von Unfallbeteiligten und Zeuginnen lediglich auf der polizeilichen Durchschrift der Unfallmitteilung notiert und nicht mehr an alle weitergegeben werden, dass Daten von Personen, gegen die der Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft verneint wurde, gelöscht werden oder dass zwar Personen in ihrer beruflichen Stellung auf Bewertungsportalen weiterhin bewertet werden können, dass aber, sobald persönliche Daten freigegeben werden, dagegen vorgegangen werden kann.

All das ist wichtig, um den Schutz der persönlichen Daten von Menschen jederzeit und überall sicherzustellen. Egal, ob im Job, in der Behörde, in den Sicherheitsinstitutionen, im Internet, in den Schulen oder in den Hochschulen, in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft muss sichergestellt sein, dass es ein kritisches Bewusstsein dafür gibt, wie wertvoll Daten sind, aber auch dafür, welche Gefahren davon ausgehen, wenn sie in die falschen Hände gelangen. Dazu leistet unsere Landesdatenschutzbeauftragte einen wertvollen Beitrag.

Deshalb gilt am Ende ein besonderer Dank der Landesdatenschutzbeauftragten und ihrem Team. Dieser Bericht gewährt uns wie immer einen wertvollen und konstruktiven Einblick in den Zustand unserer Datenschutzlage in NRW und zeigt uns auf, wie wir Persönlichkeitsrechte und Datenschutz weiter ausbauen können, und das im Sinne der Bürgerinnen von NRW. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)