Jule Wenzel: „Nur gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteur*innen“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur NRW.BANK

Portrait Jule Wenzel (c) M Laghanke

Jule Wenzel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie bereits von meinen Vorredner*innen beschrieben, debattieren wir heute über Klarstellungen in der Übertragung ausgewählter Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK sowie über Änderungen in den berufsständischen Versorgungswerken.

Die NRW.BANK ist eine verlässliche Partnerin des Landes in struktur- und wirtschaftspolitischen Feldern. Sie agiert als Förderbank im öffentlichen Auftrag wettbewerbsneutral. Transparenz über ihre Geschäfte schafft sie beispielsweise – da möchte ich hinzufügen: für alle Bürger*innen des Landes und auch für alle Vertreter*innen dieser Bürger*innen des Landes – über den Parlamentarischen Beirat, in dem auch Mitglieder aus diesem Hause sitzen.

(Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Ihre Tätigkeitsberichte umfassen beispielsweise die soziale Wohnraumförderung, Existenzgründungen oder land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen.

Sie leistet damit auch wichtige Beiträge in der Transformation in eine klimaneutrale Zukunft.

Auch in der Krise, wenn es richtig brennt, ist die NRW.BANK Finanzfeuerwehr und -THW gleichzeitig. Denn eine Krisenlage lässt sich durch öffentliche Investitionen wirksam bekämpfen.

Wir leben in krisenbehafteten Zeiten, und die Herausforderungen, die in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen haben, führen in Teilen unserer Gesellschaft zu tiefer Verunsicherung. Wenn wir der Klimakrise, der überalternden Gesellschaft und dem fehlenden Wohnraum entgegentreten wollen, können wir das nur gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteur*innen tun.

Umso richtiger ist es, dass der Förderkatalog der Landesbank dementsprechend angepasst wird. Konkret geht es hier um die Ergänzung der Felder Bildung, Sport, Digitalisierung, nicht staatliche Wohnungswirtschaft, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Diese Ergänzungen schaffen Transparenz und die Möglichkeit, in diese wichtigen Zukunftsfelder zu investieren.

Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt außerdem eine wichtige rechtliche Klarstellung vor. Mit der Möglichkeit der vollständigen Übertragung von Aufgaben der Landesregierung auf die NRW.BANK werden den EU-rechtlichen Vorgaben zur Befreiung von der Umsatzsteuer Genüge getan. Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz machte eine Änderung hier notwendig.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auch weiterhin aus dem Landeshaushalt. Nach Satzung der NRW.BANK dürfen dafür keine Eigenmittel eingesetzt werden. Da kann man noch so oft das Narrativ der Ausplünderung wiederholen. Das macht es an der Stelle einfach nicht richtig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Klarstellung ist nicht nur notwendig; sie schafft auch Transparenz und Synergien im Austausch über sinnvolle Investitionsmaßnahmen.

Eine Obergrenze für Vergütungen an Mitglieder der Landesregierung, wie ebenfalls vorgeschlagen, halten wir für sinnvoll.

Schlussendlich sichert der vorliegende Gesetzentwurf die demokratische Mitbestimmung und weitere Modernisierung der Versorgungswerke der Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen sowie Wirtschafts- und Buchprüfer*innen. Dem können wir uns nur anschließen.

Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und stimmen der Überweisung selbstverständlich zu.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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