Jule Wenzel: „Das schafft Transparenz und die Möglichkeit, in diese wichtigen Zukunftsfelder zu investieren“

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur NRW.BANK - zweite Lesung

Portrait Jule Wenzel (c) M Laghanke

Jule Wenzel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren heute in der zweiten Lesung über Klarstellungen bei der Übertragung ausgewählter Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK sowie über Änderungen für die berufsständischen Versorgungswerke.

Die NRW.BANK ist eine verlässliche Partnerin des Landes in struktur- und wirtschaftspolitischen Feldern. Sie agiert als Förderbank im öffentlichen Auftrag des Landes wettbewerbsneutral. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen beispielsweise die soziale Wohnraumförderung, Existenzgründungen oder land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen. Sie leistet damit auch wichtige Beiträge in der Transformation zu einer klimaneutralen Zukunft.

Wir leben in krisenbehafteten Zeiten. Die Herausforderungen, die in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen haben, führen in Teilen unserer Gesellschaft zu tiefer Verunsicherung. Wenn wir der Klimakrise, der überalternden Gesellschaft und dem fehlenden Wohnraum entgegentreten wollen, dann können wir das nur gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteur*innen tun.

Umso wichtiger ist es, den Förderkatalog der Landesbank entsprechend anzupassen. Konkret geht es hier um die Ergänzung der Felder „Bildung“, „Sport“ und „Digitalisierung“. Aber auch einer der zentralen Fragen unserer Zeit, nämlich der des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, wird Rechnung getragen, indem sie als Förderzweck aufgenommen wird. Für ein Gelingen der Transformation, für die Zukunft unserer Kinder, unseres Planeten und unserer Wirtschaft brauchen wir nämlich eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Ganz zentral werden die Förderzwecke im Bereich der Wohnraumförderung angepasst. Wir alle wissen, dass der Wohnraum knapp ist, gerade für junge Familien, für Menschen mit Behinderung oder für Menschen, die von Armut betroffen sind. In die neuen Förderzwecke werden neben der öffentlichen Wohnraumförderung die Wohnungswirtschaft oder das Wohneigentum als eigene Zwecke aufgenommen. Das ist angesichts der angespannten Lage der richtige Weg. Das schafft Transparenz und die Möglichkeit, in diese wichtigen Zukunftsfelder zu investieren.

(Beifall von den GRÜNEN und Romina Plonsker [CDU])

Weil es in der ersten Lesung angesprochen wurde: Selbstverständlich wird auch weiterhin die Entwicklung unserer Städte gefördert.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft außerdem eine wichtige rechtliche Klarstellung. Mit der Möglichkeit der vollständigen Übertragung von Aufgaben der Landesregierung auf die NRW.BANK werden den EU-rechtlichen Vorgaben zur Befreiung von der Umsatzsteuer Genüge getan. Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz macht hier eine Änderung notwendig. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auch weiterhin aus dem Landeshaushalt.

In ihrer Stellungnahme zur Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Gesetzesentwurf hat die NRW.BANK außerdem festgestellt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Da die Übertragung der Aufgaben per Rechtsverordnung nur im Einvernehmen mit unserem Haus erfolgen kann und die Einzelheiten der Aufgabenübertragung weiterhin in Geschäftsbesorgungsverträgen geregelt werden, ist zudem sichergestellt, dass der Vorstand auch bezüglich dieser Aufgaben seinen Verpflichtungen nach § 25a KWG in vollem Umfang nachkommen kann.“

So wurde auch in der Anhörung der vorliegende Gesetzentwurf im Ergebnis positiv bewertet.

Und doch blieb in der ersten Lesung gerade die Übertragung von Geschäften auf die NRW.BANK durch Rechtsverordnung ein diskussionswürdiger Punkt. Herr Kollege Zimkeit hatte ein Interesse des Parlaments an der Übertragung angekündigt. Dem sind wir als regierungstragende Fraktionen gerne nachgekommen und haben das Angebot der SPD angenommen, einen gemeinsamen Änderungsantrag auf den Weg zu bringen. Ich freue mich, dass das heute gelungen ist. Mit einer Benehmensherstellung im HFA tragen wir unserem gemeinsamen Wunsch nach Transparenz und Mitbestimmung des Parlaments Rechnung.

Schlussendlich halten wir als regierungstragende Fraktionen eine Obergrenze für Vergütungen von Mitgliedern der Landesregierung – wie auch im Gesetzentwurf vorgeschlagen – nach wie vor für sinnvoll. Zudem gehen wir mit der Sicherung der demokratischen Mitbestimmung und der weiteren Modernisierung der Versorgungswerke d’accord. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf gerne zu.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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