Josefine Paul: „Frauen und Männer müssen gleiche Chancen haben“

Antrag der FDP gegen die Frauenquote

Portrait Josefine Paul

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Josefine Paul (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ja wieder sehr erfrischend, was die Frauenbeauftragten der CDU- und der FDP-Fraktion, Herr Lohn und Herr Witzel, zur Debatte hier beigetragen haben.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Herr Witzel schafft es, gar nichts zum Thema „Frauenförderung“ zu sagen, sondern sich fünf Minuten lang über andere Dinge auszulassen. Da wissen die Frauen in Nordrhein-Westfalen, woran sie bei Ihnen sind, nämlich: keine Frauenförderung, keine Quote.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Ich habe Ihnen ja schon öfter nahegelegt, vielleicht mal den 4. Bericht zum LGG zu lesen. Offensichtlich ist das nach wie vor nicht gelungen; denn sonst hätten Sie vielleicht einmal etwas zur Sache gesagt. Aber lassen wir das an der Stelle.
Nicht minder entlarvend waren die Äußerungen des Kollegen Lohn, der gesagt hat, damit wäre die Frauenförderung dann vom Tisch. Ja, genau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Offenkundig scheint das Kern der Debatte zu sein. CDU und FDP möchten alles dafür tun, damit die Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen vom Tisch ist.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir haben das auch schon mehrfach inhaltlich begründet. Ich will es aber noch einmal versuchen, wohl wissend, dass dieser Versuch vermutlich fehlgehen wird.
Kollege Lohn, die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf ist ja bereits angesprochen worden. Sowohl die Kollegin Kopp-Herr als auch der Kollege Abel haben bereits darauf hingewiesen, dass die Sachverständigen in dieser Anhörung nicht gerade in Lobhudelei ausgebrochen sind und auch die Verfassungsgemäßheit an der Stelle durchaus infrage gestellt haben.
In der gleichen Anhörung ist allerdings auch Dr. Martin Heidebach als Sachverständiger gewesen, und der führt Folgendes aus:
„Es muss ein verhältnismäßiger, möglichst schonender Ausgleich zwischen den beiden Verfassungsgütern gefunden werden: …“
Und weiter sagt er:
„Die Herstellung eines schonenden Ausgleichs zwischen den genannten Verfassungsgütern“
– gemeint sind damit Art. 3 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2 –
„ist gerade die Aufgabe des Gesetzgebers.“
Dieser Aufgabe ist die Landesregierung nachgekommen, und wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das verfassungskonform ist.“
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Jetzt wird es interessant für diejenigen, die sagen: Es gibt keinerlei Einschränkung und keinerlei Schrankenwirkung für Art. 33 Abs. 2. Er führt nämlich aus:
„Beschränkungen des Art. 33 Abs. 2 GG durch kollidierendes Verfassungsrecht sind nicht lediglich eine theoretische Idee, … sondern waren oder sind Gegenstand der Gesetzgebung.“
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
– Hören Sie zu, Herr Witzel. – Dann führt er ein prominentes Beispiel an, und zwar die Hilfsmaßnahmen für Spätheimkehrer. Grundlage dieser Gesetzgebung ist gewesen, dass man gerade Art. 33 Abs. 2 in einen Ausgleich zum Sozialstaatsprinzip gebracht hat; das ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt und geboten.
Nun habe ich noch einmal versucht, das anhand eines anderen Beispiels deutlich zu machen. Mir ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass das wieder nicht gefruchtet haben wird. Aber ich erkenne ja auch in Ihrem Antrag, dass Sie ja gar nicht in allererster Linie uns angesprochen haben, sondern in allererster Linie richtet sich dieser Antrag, in dem Sie sich auch wieder null inhaltlich mit der Frage auseinandersetzen und ja auch gar keine Angebote haben, wie Sie Frauenförderung aufstellen wollen, an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Die haben Ihnen dann auch noch attestiert, dass das, was Sie hier machen, bloße Symbolpolitik ist.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Also: Krachender kann man doch nicht scheitern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind weiterhin der Auffassung, dass das der richtige Weg ist. Denn Frauen und Männer müssen gleiche Chancen haben. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Danach haben wir gehandelt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das der richtige Weg ist.
(Ralf Witzel [FDP]: Sie verstoßen dagegen!)
– Nein, dagegen verstoßen wir nicht. Das ist doch wieder ein beredter Beleg dafür, dass Sie nach wie vor gar nichts verstanden haben.
(Beifall von den GRÜNEN)
Sie weigern sich konsequent, irgendetwas von dieser Frage des schonenden Ausgleichs zu verstehen. Aber ich gebe es auf an dieser Stelle und schenke Ihnen 45 Sekunden meiner Redezeit, denn die würden auch nicht reichen, um Ihnen das zu erklären.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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