Josefine Paul (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Familienportal NRW sollen Zugänge für Familien erleichtert und gebündelt werden, die Bearbeitung beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Ja, ich bin ganz dabei. Wenn das ein geeigneter Beitrag ist, Familien auf dem Weg durch den Dschungel familienbezogener Leistungen zu unterstützen, dann wäre das absolut zu begrüßen, auf jeden Fall. Natürlich ist auch klar, dass sichere Verfahren und Datensicherheit im Vordergrund stehen müssen. Das muss oberste Priorität haben.
Als Familienpolitikerin sage ich auch: Es wäre absolut zu begrüßen, wenn die familienbezogenen Leistungen an sich besser zusammengefasst würden. Das ist zwar in erster Linie ein bundespolitisches Thema, trotzdem ist es notwendig, dass man die ungefähr 130 bis 140 familien- und kindbezogenen Leistungen mal so zusammenfasst, dass am Ende die Leistungen, auf die eine Familie Anspruch hat, tatsächlich bei ihr ankommen und die Kinder wirksam unterstützen, für die sie gedacht sind.
Eine der zentralen Fragen ist, wie die unterschiedlichen familienpolitischen und familienbezogenen Leistungen bei denen ankommen, die sie brauchen. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, wie in Ihrem Antrag angesprochen, dass das Portal diverse Hilfestellungen beinhalten soll: Erklärvideos, mehrsprachige Erläuterungen, Chatfunktionen etc. pp.
Nichtsdestotrotz muss man festhalten, dass ein solches Angebot – ich komme gleich noch zu den Hasenfüßen, die gerade schon beschrieben worden sind – immer nur zusätzlich gemacht werden kann, denn die klassische analoge Antragstellung wird so schnell nicht aussterben. Das hat auch damit zu tun, dass der Dschungel von familienbezogenen Leistungen so unübersichtlich ist, dass es insbesondere die Familien mit mehr Unterstützungsbedarf sind, die Anspruch auf diverse Leistungen haben. Der ist nicht in erster Linie über ein Portal zu bedienen, sondern dafür braucht es Familienbüros, dafür braucht es Vernetzungen vor Ort, dafür braucht es die klassischen Hilfen aus einer Hand. Dementsprechend kann ein solches Portal auch unter familienpolitischen Aspekten immer nur eine Ergänzung sein.
Diese Ergänzung wäre in der Tat sinnvoll, wenn nicht dahinter genau die eben schon beschriebenen Probleme stünden. Digitalisierung von Verwaltung ist dann eben doch mehr, als ein Portal zu erdenken und an den Start zu bringen. Dahinter steht nämlich genau die Frage: Wird der Antrag am Ende ausgedruckt und doch wieder per Handakte von Hand zu Hand gereicht, oder gibt es tatsächlich die Möglichkeit, ihn digital zu bearbeiten?
Ja, Kollege Kamieth hat darauf hingewiesen, dass dies mit den Kommunen besprochen werden soll. Anscheinend gibt es aber immer noch erheblichen Diskussionsbedarf bei der Frage des E-Government-Gesetzes, und zwar: Wer bezahlt eigentlich das, was neben der Hardware und dem Erstellen von Portalen in der Verwaltung noch notwendig ist?
Vor diesem Hintergrund hätten wir uns gewünscht, dass man sich mehr Zeit für den Antrag genommen und ihn nicht zur direkten Abstimmung gestellt hätte.
Wie sind dieses Portal und das Bundesgesetz mit dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen verzahnt? Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen zu all diesen Dingen mit den Kommunen? Wie ist der Klärungsstand zur Frage der Konnexität usw. usf.? All diese Fragen wären aus meiner Sicht eine Beratung im Ausschuss wert gewesen. Dementsprechend können wir diesem Antrag heute nicht zustimmen.
Die Idee ist grundsätzlich gut, aber es braucht mehr, als nur ein Portal aufzulegen. Es braucht insgesamt eine Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung. Darüber hinaus braucht es eine dezidierte Strategie gemeinsam mit dem Bund, wie familien- und kindbezogene Leistungen tatsächlich bei Familien und Kindern ankommen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)