Josefine Paul (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaftsberatung ist in NRW breit und plural aufgestellt. Das breite Angebot an Beratung zur Verhütung, Sexualaufklärung, Familienplanung, aber auch – das ist auch ein sehr wichtiger Grund – in Konfliktlagen, hat sich bewährt. Auch in NRW orientiert sich das ganzheitliche Angebot der Beratungsstellen am Ansatz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das hat sich ebenfalls bewährt und soll nach der Novellierung weiterhin so gewährleistet bleiben.
Ausdruck der Wertschätzung der in den gewachsenen und breit aufgestellten Strukturen geleisteten Arbeit ist die Gewährleistung eines umfassenden Bestandsschutzes der bisher geförderten Stellen für den Fall, dass es neue Bewerber gibt. Gleichzeitig wollen wir diesen möglichen neuen Bewerbern im Sinne der gebotenen Chancengleichheit auch Förderzugänge eröffnen, allerdings ohne dass dies nach Möglichkeit zulasten bewährter Strukturen geht. Deshalb unser Änderungsantrag mit der Anrechnung möglicher neuer Bewerber auf den Ärzteanteil.
Der Beratungsstruktur kommt insbesondere bei der sexualpädagogischen und präventiven Aufklärung junger Menschen eine besondere Bedeutung zu.
Auch hier sind wir natürlich angehalten, dies in der bisher gebotenen Qualität aufrechtzuerhalten. Dazu gehören selbstverständlich auch die Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und die Elternabende. Es ist uns immer wieder zurückgespiegelt worden, dass dort Sorgen bestehen. Ich glaube, diese Sorgen sind an der Stelle unbegründet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich bin froh, dass es gelungen ist, wieder diese breite Mehrheit hier im Haus zu finden, sowohl für den Gesetzentwurf als auch für die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag. Das ist gute Tradition in diesem Hause, und es zeigt, dass wir nicht nur eine bewährte und verlässliche Beratungsstruktur in diesem Land haben, sondern die Beratungsstruktur auch in diesem Haus eine verlässliche parlamentarische Mehrheit und einen verlässlichen parlamentarischen Rückhalt findet.
Trotzdem tragen wir den vorgetragenen Bedenken durch die Träger Rechnung, indem wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert haben, die landesweiten Entwicklungen genau im Blick zu behalten und zu evaluieren und dem Landtag zu berichten. Denn in guter Tradition wollen wir gemeinsam mit dem Parlament und der Landesregierung und den Trägern auch weiterhin dafür sorgen, dass auch mit dem neuen Gesetz die breite und ausreichende Beratungsstruktur in diesem Land gewährleistet wird. Bei Bedarf muss die dementsprechend nachgesteuert werden. Aber dafür werden wir, glaube ich, auch in bewährter Manier gemeinsam sorgen.
Dementsprechend freue ich mich, dass wir heute nach doch relativ langen und intensiven Beratungen hier gemeinsam und mit breiter Mehrheit dieses Gesetz endlich auf den Weg bringen können.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Josefine Paul: „Das breite Angebot an Beratung zur Verhütung, Sexualaufklärung und Familienplanung hat sich bewährt.“
Gesetzentwurf zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
Josefine Paul (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaftsberatung ist in NRW breit und plural aufgestellt. Das breite Angebot an Beratung zur Verhütung, Sexualaufklärung, Familienplanung, aber auch – das ist auch ein sehr wichtiger Grund – in Konfliktlagen, hat sich bewährt. Auch in NRW orientiert sich das ganzheitliche Angebot der Beratungsstellen am Ansatz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das hat sich ebenfalls bewährt und soll nach der Novellierung weiterhin so gewährleistet bleiben.
Ausdruck der Wertschätzung der in den gewachsenen und breit aufgestellten Strukturen geleisteten Arbeit ist die Gewährleistung eines umfassenden Bestandsschutzes der bisher geförderten Stellen für den Fall, dass es neue Bewerber gibt. Gleichzeitig wollen wir diesen möglichen neuen Bewerbern im Sinne der gebotenen Chancengleichheit auch Förderzugänge eröffnen, allerdings ohne dass dies nach Möglichkeit zulasten bewährter Strukturen geht. Deshalb unser Änderungsantrag mit der Anrechnung möglicher neuer Bewerber auf den Ärzteanteil.
Der Beratungsstruktur kommt insbesondere bei der sexualpädagogischen und präventiven Aufklärung junger Menschen eine besondere Bedeutung zu.
Auch hier sind wir natürlich angehalten, dies in der bisher gebotenen Qualität aufrechtzuerhalten. Dazu gehören selbstverständlich auch die Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und die Elternabende. Es ist uns immer wieder zurückgespiegelt worden, dass dort Sorgen bestehen. Ich glaube, diese Sorgen sind an der Stelle unbegründet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich bin froh, dass es gelungen ist, wieder diese breite Mehrheit hier im Haus zu finden, sowohl für den Gesetzentwurf als auch für die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag. Das ist gute Tradition in diesem Hause, und es zeigt, dass wir nicht nur eine bewährte und verlässliche Beratungsstruktur in diesem Land haben, sondern die Beratungsstruktur auch in diesem Haus eine verlässliche parlamentarische Mehrheit und einen verlässlichen parlamentarischen Rückhalt findet.
Trotzdem tragen wir den vorgetragenen Bedenken durch die Träger Rechnung, indem wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert haben, die landesweiten Entwicklungen genau im Blick zu behalten und zu evaluieren und dem Landtag zu berichten. Denn in guter Tradition wollen wir gemeinsam mit dem Parlament und der Landesregierung und den Trägern auch weiterhin dafür sorgen, dass auch mit dem neuen Gesetz die breite und ausreichende Beratungsstruktur in diesem Land gewährleistet wird. Bei Bedarf muss die dementsprechend nachgesteuert werden. Aber dafür werden wir, glaube ich, auch in bewährter Manier gemeinsam sorgen.
Dementsprechend freue ich mich, dass wir heute nach doch relativ langen und intensiven Beratungen hier gemeinsam und mit breiter Mehrheit dieses Gesetz endlich auf den Weg bringen können.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)