Johannes Remmel: „Meines Erachtens ist das ein Akt nach Gutsherrenart“

Antrag der Fraktion der SPD zu "F. Merz als Brexit-Beauftragter"

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Johannes Remmel: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck und ich glaube, dieser Eindruck wird sich auch nach draußen hin verfestigen, wenn man die Debatte heute Morgen und insbesondere die Debattenbeiträge der Koalitionsfraktionen und des zuständigen Ministers aufmerksam verfolgt, dass diese Debatte eigentlich gar nicht hätte stattfinden dürfen. Denn sie schadet den Interessen des Landes, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht in der Tat um ein wichtiges Anliegen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen dieses Landes: Wie werden die Folgen des Brexit aufgegriffen? Wie kann man möglicherweise eingreifen? Wie kann man unterstützen, wenn es um Wertschöpfungsketten geht, wenn es darum geht, wie Freizügigkeit und Freihandel zukünftig geregelt werden? Aber um eine solche Aufgabe im Interesse des Gemeinwohls der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können, muss man selbst den Anschein, dass man befangen ist oder nicht abhängig ist, wahren. Und deshalb hätte es diese Debatte gar nicht geben dürfen. Sie hätte  es nicht deshalb geben dürfen, weil die Opposition nicht nachfragen kann, sondern weil die Regierung bei der Ernennung eines solchen Beauftragten die nötige Sorgfalt nicht hat walten lassen. Das ist der eigentliche Kern der Debatte,
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen braucht es, wenn man einen Beauftragten der Exekutive ernennt, eine nötige Rechtsgrundlage dafür. Wo finden wir diese Rechtsgrundlage? Das frage ich die Landesregierung. Wenn wir uns die Beauftragten anschauen, die von den früheren Landesregierungen ernannt wurden, dann fußten diese Ernennungen jeweils auf einer Rechtsgrundlage. Beispielsweise ist die Ernennung des Beauftragten für die Belange der Behinderten im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt, die des Landesbeauftragen für Datenschutz ist im Informationsfreiheitsgesetz geregelt, die des Landesbeauftragen für den Maßregelvollzug ist im Maßregelvollzugsgesetz geregelt. Oder ich nenne den Justizvollzugsbeauftragten. Selbst für dessen Ernennung gibt es eine allgemeine Verfügung des Justizministers. Wo finden wir aber die Rechtsgrundlage für den sogenannten Brexit-Beauftragten? Das frage ich die Landesregierung. Diese ist nicht aus der Verfassung abgeleitet.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Die Ernennung geschieht also ohne Rechtsgrundlage. Meines Erachtens ist das ein Akt nach Gutsherrenart. Offensichtlich greift hier ein neuer Stil innerhalb der Landesregierung Raum. Zum anderen – und das ist vielleicht noch viel wichtiger als eine Rechtsgrundlage – gilt: Wenn man einen Beauftragten ernennt, dann sollte man klar aufzeigen, welche Inhalte er denn vertritt, welche Ziele er denn erreichen soll. Wo hat die Landesregierung diese Ziele bisher präzisiert? Nennen Sie mir doch mal Ihre Ziele. Wie soll nach Ihrer Auffassung zukünftig der EU-Haushalt gestaltet werden, wenn die Briten ihren Beitrag nicht mehr leisten? Bisher null! Wie sollen denn Strukturmittel nach Nordrhein-Westfalen geholt werden? Es reicht eben nicht, nur einen schönen Antrag hier im Landtag zu stellen, wenn es um Strukturmittel für Nordrhein-Westfalen geht. Oder, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist denn das Ziel von Standortverlagerungen? Sollen Standorte bei uns gefunden werden? Wie ist das Verhältnis des Beauftragten zur Regierung? Auf der einen Seite sagen Sie, er sei nicht Teil der Landesregierung, auf der anderen Seite muss er aber doch auf die verschiedenen Institutionen der Landesregierung zugreifen können. Auch das ist nicht geregelt. Weder sind Ziele und Aufgaben noch die Rechtsgrundlagen geklärt. Allein, dass eine Debatte darüber geführt werden muss, schadet dem Land und den Zielen. Deshalb klären Sie bitte diese Grundlagen. Dann können wir auch über die Personen sprechen, die dafür geeignet sind.
Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN –Vereinzelt Beifall von der SPD)

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