Johannes Remmel: „Es geht um die Frage der Energieeffizienz und der energetischen Sanierung von Denkmälern“

Gesetzentwurf der GRÜNEN im Landtag zum Denkmalschutz

Johannes Remmel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen hier und heute eine kleine Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW vor.
Wir haben bislang freundlicherweise gewartet, weil die Landesregierung angekündigt hatte, eine eigene umfassende Novelle vorzulegen. Das wird wahrscheinlich auch noch kommen, aber bis zum Ende des Jahres 2019 lag es nicht vor. Bisher habe ich auch noch nicht vernommen, dass eine Verbändeanhörung eingeleitet worden ist.
Insofern haben wir uns gesagt, bei einem wichtigen Punkt, über den debattiert wird, brauchen wir Entfesselung. Dazu legen wir eine kurze, kleine und knappe Novelle vor. Es geht um die Frage der Energieeffizienz und der energetischen Sanierung von Denkmälern.
Klar ist, dass Denkmäler Bestandteile des kulturellen Erbes sind. Sie sind identitätsstiftend. Aber sie sind zu einer Zeit gebaut worden, in der die Nutzung unter den damaligen Bedingungen im Vordergrund stand. Die Nutzungszwecke haben sich im Laufe der Zeit allerdings geändert. Insofern entsteht ein latenter Interessenskonflikt zwischen auf der einen Seite dem Erhalt und auf der anderen Seite der Nutzung der historischen Bausubstanz.
Wenn man aktuell historische Bausubstanz nutzt, weiß man, was es heißt, eine entsprechende energetische Anpassung vorzunehmen. Das muss nämlich beantragt und genehmigt werden. Derzeit sieht unser Denkmalschutzgesetz an dieser Stelle zumindest keine Abwägung mit solchen Überlegungen vor – beispielsweise wenn es darum geht, eine Solaranlage zu installieren oder Fenster einzubauen, die zwar den historischen Fenstern entsprechen, aber doppelt oder dreifach verglast sind. Hier gibt es dann die entsprechenden Einwände und man ist der Abwägung der jeweiligen unteren Denkmalschutzbehörde, ich will nicht sagen: ausgeliefert, aber es gibt dazu keine Leitlinien.
Andere Bundesländer, insbesondere Hessen – wir haben uns an Hessen orientiert und gar nichts selber erfunden –, haben eine entsprechende Abwägungsklausel in das Gesetz aufgenommen. Das Gleiche schlagen wir für Nordrhein-Westfalen vor. Wir erhoffen uns ein schnelles und zügiges Gesetzgebungsverfahren, um diese Entfesselung in einem zugegebenermaßen kleinen Teilbereich tatsächlich auf den Weg zu bringen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Bei der Durchsicht des Denkmalschutzgesetzes ist uns allerdings noch etwas aufgefallen, was bezogen auf die aktuelle Debatte anschlussfähig ist. Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz gibt es nämlich eine einzigartige Privilegierung bestimmter Vorhaben im Bereich der Rohstoffgewinnung. Wir haben das mit den Denkmalschutzgesetzen anderer Bundesländer verglichen. Eine vergleichbare Privilegierung findet sich nirgendwo, es gibt sie nur in Nordrhein-Westfalen.
Es geht darum, dass hier insbesondere das Unternehmen RWE bei Tagebauen nicht wie alle anderen Grundstückseigentümer warten muss, bis die entsprechenden Denkmäler durch die zuständigen Behörden katalogisiert, kategorisiert worden sind, dass man also einfach weiter baggern kann.
Hinzu kommt – das ist unter Beihilfegesichtspunkten nicht unwichtig –, dass der Eigentümer im Gegensatz zu allen anderen Eigentümern in diesem Fall von Kosten entlastet wird, also keine Kosten zu zahlen hat.
Beide Punkte sind aus unserer Sicht angesichts der Diskussion um den Kohleausstieg nicht mehr zeitgemäß. Deshalb haben wir die Streichung dieser Paragrafen gleich mit beantragt. Es ist also eine kleine, feine Novelle, und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)